ÖVP-Ermittlungen: Ex-Ministerin Karmasin bleibt in U-Haft
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat Montagmittag einen Enthaftungsantrag ihrer Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm abgewiesen. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt. Der zuständige Richter habe entschieden, "dass die U-Haft nicht gegen gelindere Mittel substituierbar ist", sagte Salzborn auf APA-Anfrage.
Der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr bleibt damit aufrecht. Formal nächster Haftprüfungstermin wäre der 14. April. Die Rechtsvertreter Karmasins haben allerdings die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Landesgerichts Beschwerde einzulegen, mit der sich dann zeitnahe das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen müsste.
ÖVP-Inseratenaffäre
Die Anwälte bestreiten das Vorliegen eines Haftgrunds, während die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die gegen Karmasin in der ÖVP-Inseratenaffäre wegen Untreue und Bestechlichkeit und daneben wegen Geldwäscherei und Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen ermittelt, weiter von Tatbegehungsgefahr ausgeht.
Diese sei gegeben, "weil die Gefahr besteht, die Beschuldigte werde auf freiem Fuß eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihr angelasteten wiederholten und fortgesetzten Handlungen", hatte die WKStA in ihrem Festnahmeanordnung-Antrag ausgeführt.
Karmasin bestreitet Vorwürfe
Die 55-Jährige war nach ihrer Festnahme als Beschuldigte im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zu den Vorwürfen in der ÖVP-Inseratenaffäre vernommen und im Anschluss in U-Haft genommen worden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verdächtigt sie, "Urheberin und maßgebliche Ideengeberin" eines PR-Tools gewesen zu sein, von dem der damalige Außenminister und spätere Bundeskanzler Sebastian Kurz und die ÖVP mittels vom Steuerzahler finanzierten Umfragen profitiert haben sollen. Karmasin stellte das in einer rund zweieinhalbstündigen Einvernahme in Abrede. Sie habe "an keinem gemeinsamen 'Tatplan' mitgewirkt", sei zu keinem solchen - von wem auch immer - überredet worden und habe lediglich den Kontakt zwischen dem späteren ÖBAG-Chef und damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und der Meinungsforscherin Sabine Beinschab vermittelt.
Dass sie dieser Vorgaben - wie Beinschab behauptet - für zu veröffentlichende Umfragen gelegt habe, bestritt Karmasin eben so wie einen Deal zwischen dem Finanzministerium, über das die Umfragen abgerechnet wurden, und den Medienmachern Helmuth und Wolfgang Fellner.
Es habe auch kein "Package" mit Zusagen für Inseratenaufträge gegeben, sondern nur "übliche Dinge, wonach man Medien gelegentlich mit Exklusivgeschichten versorgt". Für Karmasin gilt - eben so wie für Kurz und die weiteren Verdächtigen in der ÖVP-Affäre, darunter mehrere langjährige Kurz-Vertraute, Schmid und die Medienmacher Helmuth und Wolfgang Fellner - die Unschuldsvermutung.
Zusammenfassung
- Am Montag entschied das Wiener Landesgericht für Strafsachen, dass die am 2. März fest- und am 4. März in U-Haft genommene frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin weiter in einer Zelle in der Justizanstalt Josefstadt verbleibt.
- Der zuständige Richter habe entschieden, "dass die U-Haft nicht gegen gelindere Mittel substituierbar ist", sagte Salzborn auf APA-Anfrage.
- Er hatte für Mittag einen Haftprüfungstermin anberaumt, nachdem Karmasins Verteidiger Norbert Wess und Philipp Wolm in der Vorwoche einen Enthaftungsantrag eingebracht hatten.
- Der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr bleibt damit aufrecht. Formal nächster Haftprüfungstermin wäre der 14. April.
- Die Rechtsvertreter Karmasins haben allerdings die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Landesgerichts Beschwerde einzulegen, mit der sich dann zeitnahe das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen müsste.