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"Österreich" klagt Republik wegen Hausdurchsuchungen

Die Hausdurchsuchungen sowie angebliche Handy-Überwachung im Auftrag der WKStA seien rechtswidrig gewesen, beruft sich "Österreich" auf die Rechtsschutzbeauftragte des Obersten Gerichtshofs und bringt eine Amtshaftungsklage gegen die Republik ein. Die WKStA widerspricht per Klarstellung.

Gegen die "Österreich"-Verlagsgruppe wird im Zusammenhang mit der Inseratenaffäre rund um Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ermittelt. Die Mediengruppe "Österreich" bestritt nach den Hausdurchsuchungen in Kanzleramt, Finanzministerium und ÖVP-Zentrale und dem Öffentlichwerden des Berichts die Vorwürfe und sprach Mitte der Woche von einem Missverständnis. 

Mehr dazu: 

"Millionen-Klage" auf Schadenersatz

Die Verlagsgruppe rund um Wolfgang Fellner sieht einen "Justiz-Skandal" im Vorgehen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und kündigt nicht nur eine Amtsklage, sondern auch eine "Millionen-Klage" gegen die Republik auf Schadenersatz an, wie es Anwalt Georg Zanger formulierte. Das Medienhaus fordert auch Justizministerin Alma Zadic (Grüne) auf, sofort Konsequenzen zu ziehen.

Redaktionsgeheimnis

Unter den zur Überwachung vorgesehenen Handys hätten sich drei Telefone der Boulevardzeitung befunden, "die eindeutig dem Redaktionsgeheimnis unterliegen und - nach allen Regeln des EU-Rechts und der Menschenrechtskonvention - nicht überwacht werden dürfen", lautet der Vorwurf. Aus diesem Grund hätten die Staatsanwälte zwingend vor der Überwachung eine Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten des OGH einholen müssen.

Eine solche Ermächtigung sollen die Ermittler laut "Österreich" auch eingeholt haben - allerdings erst nachträglich und zu spät. Eine angebliche Ablehnung der Maßnahmen soll just zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung eingelangt sein, berichtet das Blatt.

In einer Klarstellung weist die WKStA darauf hin, dass die Durchsuchungen "bei der Geschäftsführung und im kaufmännischen Bericht, nicht aber in ausschließlich der redaktionellen Tätigkeit dienenden Räumlichkeiten des Medienunternehmens" stattgefunden haben. Telefone seien nicht abgehört, sondern "ausschließlich Standortdaten durch Online-Peilung" erhoben worden. Die Standortbestimmuing sei bei den Journalisten nicht durchgeführt worden. Die Verlagsgruppe und die Anwälte der Journalisten wären darüber informiert. 

ribbon Zusammenfassung
  • Die Verlagsgruppe "Österreich", gegen die in Zusammenhang mit der Inseratenaffäre rund um Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ermittelt wird, bringt eine Amtshaftungsklage gegen die Republik ein.
  • Die Verlagsgruppe sieht einen "Justiz-Skandal" im Vorgehen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und kündigt nicht nur eine Amtsklage, sondern auch eine "Millionen-Klage" gegen die Republik auf Schadenersatz an.
  • Unter den zur Überwachung vorgesehenen Handys hätten sich drei Telefone der Boulevardzeitung befunden, "die eindeutig dem Redaktionsgeheimnis unterliegen.
  • Nach allen Regeln des EU-Rechts und der Menschenrechtskonvention hätten sie nicht überwacht werden dürfen, lautet der Vorwurf.
  • Aus diesem Grund hätten die Staatsanwälte zwingend vor der Überwachung eine Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten des OGH einholen müssen.
  • Eine solche Ermächtigung sollen die Ermittler laut "Österreich" auch eingeholt haben - allerdings erst nachträglich und zu spät. Eine angebliche Ablehnung der Maßnahmen soll just zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung eingelangt sein, berichtet das Blatt.