ÖGK bietet Ergotherapie als Kassenleistung an
Die Möglichkeit wird laut "Wiener Zeitung" bei bundesweit 203 Ergotherapeuten mit Kassenverträgen bestehen. Die Besetzung dieser 203 Kassenplanstellen in ganz Österreich ist derzeit noch im Gange. Bisher sind 132 Planstellen besetzt. Außerdem entfällt die Bewilligungspflicht durch die Kasse bei Ergotherapie mit einem ÖGK-Kassenvertrag, teilten der Generaldirektor der Gesundheitskasse, Bernhard Wurzer, und die Präsidentin des Bundesverbands der Ergotherapeuten, Marion Hackl, mit.
Für die Versicherten wird eine solche Behandlung bei Vorweis der E-Card bei einem Ergotherapeuten mit Kassenvertrag kostenlos sein. Patienten, die sich nicht bei einem Ergotherapeuten mit Kassenvertrag, sondern privat bei behandeln lassen, werden pro Behandlungsstunde einheitlich 48 Euro als Rückerstattung geleistet. Die Gesundheitskasse ihrerseits zahlt den Therapeuten gemäß Vereinbarung pro Behandlungsstunde einheitlich 60 Euro als Honorartarif. Bei Hausbesuchen gibt es neben dem Kilometergeld eine Extrapauschale in Höhe von 30 Euro.
Nach den Plänen der Gesundheitskasse soll es aber nicht bei der Vereinbarung mit den Ergotherapeuten bleiben. Zumindest lautet das Ziel, dass es auch für Physiotherapie und Logopädie noch heuer gleichartige Regelungen für eine Kassenleistung geben soll. Bemühungen um Verbesserungen bei der Behandlung psychischer Erkrankungen, deren Zahl im Zunehmen ist, sind ebenfalls seit längerem im Laufen. Im Zuge der Corona-Pandemie wird von Experten noch eine weitere Zunahme psychischer Erkrankungen befürchtet. Dabei setzt die Gesundheitskasse auf eine Art Stufenplan für einen bundesweiten Ausbau der Psychotherapie auf Kassenkosten.
Zusammenfassung
- Für die Versicherten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wird Ergotherapie ab April in ganz Österreich als Kassenleistung angeboten.
- Für Arbeitnehmer wird dann mit der E-Card eine ergotherapeutische Behandlung kostenlos sein.
- Bisher sind 132 Planstellen besetzt.
- Die Gesundheitskasse ihrerseits zahlt den Therapeuten gemäß Vereinbarung pro Behandlungsstunde einheitlich 60 Euro als Honorartarif.