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ÖGB fordert stärkere Aufwertung der Pensionen

Der ÖGB fordert umgehend eine Korrektur bei der Aufwertung der Pensionen. Denn wie die Leitende Sekretärin Ingrid Reischl in einer Aussendung betont, schauen jene, die in den kommenden beiden Jahren in den Ruhestand treten, durch die Finger und haben mit hohen Verlusten zu rechnen. Das kommt daher, dass die Teuerungsanpassung bei der Pensionsaufwertung erst mit Verzögerung ankommt.

Alle erworbenen Pensionsgutschriften im Pensionskonto werden jährlich mit dem sogenannten Aufwertungsfaktor, der die Einkommensentwicklung der Sozialversicherten in Österreich abbildet, aufgewertet. Konkret wird für die Aufwertung die Einkommenssteigerung vom dritt- zum zweitvorangegangenen Kalenderjahr herangezogen, was bedeutet, dass die Aufwertung der tatsächlichen Inflationsentwicklung um zwei Jahre hinterherhinkt.

Die Aufwertungszahl für das Jahr 2024 wird laut Schätzungen 3,5 Prozent betragen. Die bereits ausbezahlten Pensionen werden laut Gesetz hingegen mit der Inflationsrate angehoben, die für die Pensionsanpassung 2024 wahrscheinlich zwischen 9,5 Prozent und 10 Prozent betragen wird.

Für 300.000 Betroffene fehlt dieser Ausgleich aber bei der Pensionsberechnung. All jene, die vor der Wahl stehen 2023 oder 2024 in Pension zu gehen, werden faktisch gezwungen, möglichst früh in Pension zu gehen, meint Reischl.

Die Arbeiterkammer legt dazu Zahlen vor. Am höchsten sind die Kürzungseffekte demnach mit über minus acht Prozent bei Pensionszugängen des Jahres 2024. Aber auch für Neuzugänge des Jahres 2025 betragen die Kürzungen immer noch rund minus fünf Prozent. Ein Beispiel: Zwei Bürokräfte mit derselben Erwerbsbiografie gehen durch ein Monat getrennt in den Ruhestand. Jene, die im Dezember in Pension geht, lukriert monatlich 120 Euro mehr als jene, die im Jänner in den Ruhestand wechselt.

Die AK fordert wie der ÖGB eine Schutzklausel. Über diese wäre nach Wunsch der Arbeiterkammer sicherzustellen, dass bei der Pensionsberechnung die letzten beiden Aufwertungen der Gesamtgutschrift (also für die Verzögerungsphase) jeweils zumindest in Höhe des entsprechenden Anpassungsfaktors erfolgen.

ribbon Zusammenfassung
  • Denn wie die Leitende Sekretärin Ingrid Reischl in einer Aussendung betont, schauen jene, die in den kommenden beiden Jahren in den Ruhestand treten, durch die Finger und haben mit hohen Verlusten zu rechnen.
  • Am höchsten sind die Kürzungseffekte demnach mit über minus acht Prozent bei Pensionszugängen des Jahres 2024.
  • Aber auch für Neuzugänge des Jahres 2025 betragen die Kürzungen immer noch rund minus fünf Prozent.