Gesetzesnovelle: Kommen Aufnahmetests bei Masterstudiengängen?
Bislang konnten Studierende in Österreich nach ihrem Bachelorabschluss in der Regel ohne größere Hürden ein fachlich passendes Masterstudium beginnen. Ein Gesetzesentwurf der Regierung sieht nun jedoch vor, dass Universitäten generelle Zugangsbeschränkungen für die von ihnen angebotenen Master verhängen dürfen.
Derzeit können österreichische Unis grundsätzlich keine gesonderten Beschränkungen für Masterstudien beschließen. Wer beispielsweise den Bachelor Politikwissenschaft absolviert hat, kann im Anschluss direkt mit dem entsprechenden Master starten. Bei ähnlichen, jedoch nicht deckungsgleichen Fächern, können parallel zum Studienstart Ergänzungsprüfungen abgelegt werden.
Höchstzahlen und Aufnahmetests
Universitäten dürfen im Master grundsätzlich keine Höchstzahl an Studierenden festlegen und Aufnahmetests als Grundlage für die Platzvergabe nutzen, wie auch der "Standard" festhält. Ausnahmen gibt es für englischsprachige Master. Das soll sich mit dem Entwurf zur Novellierung des Universitätsgesetzes ändern.
Das Rektorat soll künftig bestimmen können, ob es eine maximale Anzahl an Studienanfänger:innen und ein Aufnahmeverfahren gibt. Einzige Voraussetzung ist, dass die Studien von einem “Nachweis ausreichender Kenntnisse oder besonderer Befähigung” abhängig sind. Die Regelung dürfte auf alle Masterstudiengänge zutreffen.
Die Österreichische Hochschüler:innenschaft (ÖH) kritisiert den vorgelegten Vorschlag für eine Novellierung des Universitätsgesetzes scharf und ortet einen massiven Eingriff in den Hochschulzugang. Sie hatte den von der Regierung bislang nicht öffentlich thematisierten Punkt entdeckt und beanstandet.
Abbau von Studienplätzen
“Zugangsbeschränkungen selektieren unsere Unis stark und gerade in großen sozialwissenschaftlichen Mastern kann es dabei zu einem Abbau an Studienplätzen und damit vermehrten Konkurrenzdenken unter Studierenden kommen" befürchtet Sarah Rossmann aus dem ÖH-Vorsitzteam in einer Aussendung. Die geplanten Zugangsbeschränkungen seien "ein enormer Eingriff in ein ohnehin selektives Bildungswesen."
Eine "flächendeckende Beschränkung" sei vom Minister "nicht intendiert", zitierte der Standard die Reaktion aus dem Büro von Bildungsminister Martin Polaschek. "Die seitens der ÖH in den Raum gestellten Befürchtungen beziehungsweise Vorwürfe sind nicht nur überzogen, sondern entbehren jeder Grundlage."
Derzeitige Knock-Out-Prüfungen "ziemlich sinnlos"
Sofern die Zugangsbeschränkungen "dosiert und verantwortungsvoll" eingesetzt werden", seien sie durchaus zu befürworten, sagte der Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz, Oliver Vitouch, gegenüber Ö1. Die geltenden Regelungen seien teilweise "nicht zweckmäßig", etwa bei stark nachgefragten Masterstudiengängen. Knock-Out-Prüfungen während des Masterstudiums, wie sie derzeit vorkommen, seien "ziemlich sinnlos", so Vitouch.
Rund um die Novelle des Universitätsgesetzes lag der Fokus zunächst vor allem auf der verkürzten Studiendauer für Lehramtsstudierende. Die Änderungen für angehende Lehrer:innen und geplante "Schutz-Mechanismen" für Junglehrerinnen wurden als großer Erfolg präsentiert.
Künftig besteht ein Lehramtsstudium sowohl für die Primarstufe (Volksschule) als auch für die Sekundarstufe (AHS, BMHS, Mittelschule) aus drei Jahren Bachelor- und zwei Jahren Masterausbildung. Das Studium soll außerdem praxisnäher werden und besser mit gleichzeitigem Unterreichten vereinbar sein.
Die ÖH warnt in Zusammenhang mit der Novelle des Universitätsgesetzes auch vor neuen Hürden für ausländische Studierende durch einzelne Rektorate und Änderungen bei der Bestellung von Rektor:innen an Universitäten. Die Begutachtungsfrist für das Gesetzespaket, das unter anderem auch Anpassungen bei den Regelungen zu Plagiaten und Klarstellungen zur Rektorswahl an den Universitäten enthält, endet Mitte Februar.
Zusammenfassung
- Ein Gesetzesentwurf der Regierung sieht vor, dass Universitäten künftig generell Zugangsbeschränkungen für die von ihnen angebotenen Master verhängen dürfen.
- Das Rektorat soll künftig bestimmen können, ob es eine maximale Anzahl an Studienanfänger:innen und ein Aufnahmeverfahren gibt.
- Die Österreichische Hochschüler:innenschaft kritisiert den vorgelegten Vorschlag für eine Novellierung des Universitätsgesetzes scharf.
- Die ÖH ortet einen massiven Eingriff in den Hochschulzugang.