NÖ GR-Wahlen: Wahlvorschläge bis 6. Dezember
Zum Urnengang aufgerufen sein werden am letzten Sonntag im Jänner voraussichtlich etwa 1,3 Millionen Menschen. Zweitwohnsitzer sind nicht mehr stimmberechtigt. Das Wahlrecht ist seit der Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung (GRWO) 1994 im Jänner 2022 an den Hauptwohnsitz geknüpft. Der nicht-amtliche Stimmzettel wurde im Frühjahr 2023 abgeschafft.
Urnengänge finden in 568 der 573 niederösterreichischen Kommunen statt. St. Pölten, Krems und Waidhofen a.d. Ybbs stimmen traditionell zu anderen Terminen über ihre Gemeinderäte ab. Ebenfalls nicht gewählt wird in Pernersdorf (Bezirk Hollabrunn) und Vösendorf (Bezirk Mödling), wo erst heuer am 28. Jänner bzw. 5. Mai über die Neuzusammensetzung der Ortsparlamente entschieden worden ist.
Auf kommunaler Ebene stimmberechtigt sind am 26. Jänner österreichische Staatsbürger und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für die Wahl in den Gemeinderat können alle jene Personen kandidieren, die über das passive Wahlrecht in der betreffenden Kommune verfügen und auf einem gültig eingebrachten Wahlvorschlag einer Wahlpartei dieser Gemeinde gelistet sind.
Wahlkarten für die Briefwahl können bis 22. Jänner schriftlich oder bis 24. Jänner, 12.00 Uhr, mündlich beantragt werden und müssen bis spätestens 6.30 Uhr am 26. Jänner bei der Gemeinde oder bis Wahlschluss im zuständigen Sprengel einlangen. Zu beachten ist, dass auf kommunaler Ebene mit Wahlkarte nur in einem Wahllokal der eigenen und nicht auch in einem einer anderen Gemeinde gewählt werden kann. Weiterhin Gültigkeit hat das Prinzip "Name vor Partei". Es können maximal fünf Vorzugsstimmen vergeben werden.
Zusammenfassung
- Für die niederösterreichischen Kommunalwahlen am 26. Jänner 2025 müssen Wahlvorschläge bis 6. Dezember eingereicht werden. Etwa 1,3 Millionen Menschen sind wahlberechtigt, jedoch nur mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde.
- Der nicht-amtliche Stimmzettel wurde abgeschafft, was eine der Neuerungen bei dieser Wahl darstellt. Zweitwohnsitzer sind nicht mehr stimmberechtigt, und das Wahlrecht ist an den Hauptwohnsitz gebunden.
- Wahlen finden in 568 von 573 Gemeinden statt. Wahlkarten können bis 22. Jänner schriftlich oder bis 24. Jänner mündlich beantragt werden. Das Prinzip 'Name vor Partei' bleibt bestehen.