Niederösterreich: Wer vom Corona-Hilfsfonds profitieren soll
Die niederösterreichische Landesregierung hat die Richtlinien zum Corona-Hilfsfonds ausgearbeitet und will diese am Dienstag beschließen. Man wolle vor allem mit der Rückzahlung von Covid-Strafen beginnen und dann in 11 Stufen die Förderungen auszahlen. Ausschließen von der Fördermöglichkeit will die Landesregierung Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte, betont der stellvertretende Landeshauptmann Udo-Landbauer (FPÖ).
Landbauer und Landesrat Christoph Luisser haben bei der Pressekonferenz davon gesprochen, "Brücken bauen" zu wollen und das Corona-Kapitel hinter sich zu lassen. 31,3 Millionen Euro sollen ausgezahlt werden.
Rückzahlung von Strafen
Im ersten Schritt sollen nach dem Regierungsbeschluss am Dienstag jene Personen direkt kontaktiert werden, über die Covid-Strafen verhängt wurden und die danach vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden. Die Strafen sollen dann in voller Höhe automatisch zurückbezahlt werden.
Eingereicht werden können außerdem Anwalts- und Verfahrenskosten. Dafür soll es bis zu 1.000 Euro geben.
Antrag stellen
Ab 1. September können Förderanträge gestellt werden. Gefördert werden Aufwendungen, die zwischen 16. März 2020 (Beginn des ersten Lockdowns) und 30. Juni 2023 (Ende der Corona-Maßnahmen) entstanden sind. Die Auszahlung läuft bis 31. August 2025. Noch im Juli soll die Homepage, über die sämtliche Anträge abgewickelt werden können, mit allen Details und konkreten Informationen online gehen.
Fördermöglichkeiten:
Neben Rückzahlung von Strafen will die Niederösterreichischen Landesregierung für neun weitere Bereiche Förderungen ausbezahlen:
- Impfbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer in Österreich zugelassenen Covid-19-Impfung: Hier muss bis Ende Juni 2023 von einem Arzt eine Impfbeeinträchtigung attestiert werden, um 1.000 Euro für eine Beeinträchtigung und 1.500 Euro für einen stationären Krankenhausaufenthalt ausbezahlt zu bekommen. Udo Landbauer bestätigt, dass hier auch jene Menschen eine Möglichkeit auf eine Förderung haben, die keine Entschädigung nach dem Impfschadensgesetz erhalten. Wenn ein Arzt das bestätigt, dann ist "das eine wunderbare Bestätigung", sagte Landbauer in der Pressekonferenz.
- Long-Covid: Menschen mit einer ärztlichen Long-Covid-Bestätigung bekommen ebenfalls 1.000 Euro ausbezahlt, jene mit einem stationären Krankenhausaufenthalt 1.500 Euro.
- Psychische Erkrankungen: Behandlungen von "psychischen und seelischen Störungen und Krankheiten", die während der Pandemie aufgetreten sind, werden mit maximal 1.000 Euro gefördert.
- Therapien im Zusammenhang mit COVID-19 werden mit maximal 500 Euro gefördert.
- Vereine, die sich für die Belange von Menschen mit Schäden durch COVID-19-Impfungen oder COVID-19 Erkrankungen einsetzen, werden gefördert.
- Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche, die unter Corona-Folgen oder unter Corona-Maßnahmen-bedingten-Problemen leiden, werden mit maximal 200 Euro gefördert.
- Zuschüsse in der Höhe von maximal 500 Euro werden für Nachhilfe von Schülern und Lehrlingen ausbezahlt.
- Persönliche und familiäre Notlagen durch die Pandemie wie zum Beispiel Begräbniskosten können mit maximal 500 Euro gefördert werden.
- Vereine, die Projekte für Kinder und Jugendliche anbieten: Hier können Projekte, die Corona- und/oder Coronamaßnahmen-bedingte Probleme bei Kindern und Jugendlichen bekämpfen, mit maximal 2.000 Euro pro Projekt gefördert werden.
Zusammenfassung
- Am Freitag hat der stellvertretende niederösterreichische Landeshauptmann Udo Landbauer den Covid-Hilfsfonds des Landes präsentiert.
- 31,3 Millionen Euro sollen ausgezahlt werden.
- Asylwerber sollen von den Förderungen ausgeschlossen werden.