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Niederösterreich: Impfpflicht für neue Gesundheitsmitarbeiter

Das Land Niederösterreich führt eine Impfpflicht für neue Gesundheitsmitarbeiter ein. Die Pflicht gilt ab September.

Die Impfpflicht für neue Mitarbeiter im Gesundheitsbereich in Niederösterreich ist fix. Ab dem 1. September ist eine Corona-Schutzimpfung nach Angaben vom Mittwoch Voraussetzung für eine Aufnahme in die Landesgesundheitsagentur, die Kliniken sowie Pflege- und Betreuungszentren unter einem Dach bündelt. Die Regelung gilt ab diesem Zeitpunkt auch für Schüler der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, Praktikanten und Studenten, wurde betont.

Eine entsprechende Information wurde schon jetzt an die Klinikstandorte versendet, um allen Bewerberinnen und Bewerbern "ausreichend Zeit für eine Immunisierung" zu geben, wie es hieß. Als Ziele der Maßnahme gelten Eigen-, Kollegen- und Patientenschutz.

Ähnliche Ankündigung auch in anderen Bundesländern

Eine Impfpflicht für Neuaufnahmen im Gesundheits- bzw. Sozialbereich hatten zuletzt schon Wien, die Steiermark und das Burgenland angekündigt. In Wien soll es die Impfpflicht auch für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindergärten geben. Die Kindergärten der Stadt Wien verlangen schon bisher einen Impfnachweis für Masern, Mumps, Röteln und Varizellen, künftig dann eben auch gegen das Coronavirus.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Impfpflicht für neue Mitarbeiter im Gesundheitsbereich in Niederösterreich ist fix.
  • Ab dem 1. September ist eine Corona-Schutzimpfung nach Angaben vom Mittwoch Voraussetzung für eine Aufnahme in die Landesgesundheitsagentur, die Kliniken sowie Pflege- und Betreuungszentren unter einem Dach bündelt.
  • Die Regelung gilt ab diesem Zeitpunkt auch für Schüler der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, Praktikanten und Studenten, wurde betont.
  • Eine Impfpflicht für Neuaufnahmen im Gesundheits- bzw. Sozialbereich hatten zuletzt schon Wien, die Steiermark und das Burgenland angekündigt.