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Neustart im ersten Prozess gegen Egisto Ott

Zurück an den Start heißt es im ersten Prozess gegen den früheren BVT-Chefinspektor Egisto Ott. Dieser hatte sich seit vergangenem November gemeinsam mit dem ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten und nunmehrigen parlamentarischen Mitarbeiter Hans-Jörg Jenewein wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Vergehen gegen Datenschutzbestimmungen am Wiener Landesgericht verantworten müssen. Nach drei Verhandlungstagen ist diese Verhandlung nun allerdings vom Tisch.

Grund dafür ist eine zweite, mittlerweile in Rechtskraft erwachsene Anklage gegen Jenewein wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Er soll von Ende Oktober 2018 bis Anfang Mai 2019 als Mitglied des BVT-Untersuchungsausschusses eine Kabinettsmitarbeiterin des damaligen Innenministers Herbert Klickl (FPÖ) beauftragt haben, ihm Berichte mit Informationen zu Teilnehmenden an zwei Treffen europäischer Nachrichtendienste zu liefern. Auch um die Beschaffung einer protokollierten Zeugenaussage des damaligen SPÖ-Politikers Franz Schnabl, die laut Anklage für Medienschaffende gedacht war, soll Jenewein die im Innenministerium beschäftigte Frau ersucht haben. Sie wurde als unmittelbare Täterin mitangeklagt. Für sie gilt eben so wie für Jenewein die Unschuldsvermutung.

Diese zweite Anklage gegen Jenewein, die die Zuständigkeit eines Schöffengerichts begründet, hatte nun direkte Auswirkungen auf den angelaufenen Prozess gegen den Ex-Politiker und Ott, da es eine sachliche Konnexität gibt. Infolge dessen wurde das einzelgerichtliche Verfahren gegen Ott und Jenewein abgebrochen, um die Einbindung dieser Causa zur gemeinsamen Verhandlung vor einem Schöffensenat zu ermöglichen. Das bestätigte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, am Donnerstag der APA. Die für das Schöffenverfahren zuständige Richterin verfügte demnach in der vorigen Woche die Einbeziehung.

Wann die Verhandlung gegen Jenewein, Ott und die Ex-Kickl-Mitarbeiterin stattfinden wird, ist offen. Termin gibt es dafür laut Salzborn noch keinen. Fest steht jedenfalls, dass die Beschuldigteneinvernahmen und das gesamte Beweisverfahren hinsichtlich der Geheimnisverrat-Vorwürfe wiederholt werden müssen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Prozess gegen den ehemaligen BVT-Chefinspektor Egisto Ott und Hans-Jörg Jenewein wurde nach drei Verhandlungstagen abgebrochen, da eine zweite Anklage gegen Jenewein wegen Amtsmissbrauchs in Rechtskraft erwachsen ist.
  • Jenewein wird vorgeworfen, eine Kabinettsmitarbeiterin beauftragt zu haben, ihm Berichte über Teilnehmende an Treffen europäischer Nachrichtendienste zu liefern. Diese Anklage hat direkte Auswirkungen auf das Verfahren gegen Ott.
  • Die Verhandlung wird nun vor einem Schöffensenat stattfinden, ein Termin steht jedoch noch nicht fest. Die Beschuldigteneinvernahmen und das gesamte Beweisverfahren müssen wiederholt werden.