Neue Linzer Technik-Uni bleibt in den Schlagzeilen
"Bezüglich des Auswahlverfahrens hat die aufsichtsbehördliche Überprüfung keine Verletzung der relevanten Verfahrensvorschriften ergeben", heißt es seitens des Ministeriums. Der Gründungskonvent habe sich "nachvollziehbar mit der Erfüllung der Auswahlkriterien durch die Bewerberinnen und Bewerber" auseinandergesetzt. "Nach sorgfältiger Prüfung der Beschwerde und der Sichtung der umfassenden Stellungnahme des Gründungskonvents" sei entschieden worden, dass es keine aufsichtsbehördliche Aufhebung der Wahl der Gründungsrektorin geben werde.
Aus dem Gründungskonvent hieß es, man werde die Arbeit zügig fortsetzen. "Nun können die Vertragsverhandlungen mit der designierten Präsidentin aufgenommen werden", sagte die Vorsitzende Claudia von der Linden. Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) forderte in einer Presseaussendung einmal mehr "mehr Tempo" und betonte, das Land werde "was uns möglich ist, dazu beitragen, um die Vorbereitungen für einen erfolgreichen Start im Herbst bestmöglich zu unterstützen". Auch der Rat für Forschung und Technologie "unterstützt das Jahrhundertprojekt mit aller Kraft", ließen dessen Vorsitzende wissen.
Fallmann hatte die Aufsichtsbeschwerde mit öffentlich nicht näher ausgeführten "triftigen, rechtlichen Gründen" argumentiert. Am Dienstag legte Fallmanns Rechtsanwalt ein Gutachten des Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer vor, in dem der Jurist zu dem Schluss kommt, dass zumindest zwei Konventsmitglieder, darunter die Vorsitzende, sich sofort aus dem Konvent hätten zurückziehen müssen, "um dessen Objektivität zu gewährleisten". Denn "das Erfordernis der Unbefangenheit ist nicht nur für die Entscheidung selbst, sondern auch für das Verfahren, das zu dieser Entscheidung führt, relevant", hieß es in der Presseaussendung.
Es sei davon auszugehen, dass die Bestellung von Frau Lindstaedt wegen der Mitwirkung wenigstens zweier befangener Konventsmitglieder rechtswidrig erfolgt sei. Diese wären "im Aufsichtsweg ihres Amtes zu entheben. Aufzuheben wäre auch der Beschluss, mit dem Frau Lindstaedt zur Gründungspräsidentin bestellt wurde", hieß es laut Gutachten. "Es ist mir daher unmöglich, weiter im Gründungskonvent mitzuarbeiten", begründete Fallmann seinen Entschluss zurückzutreten, wünschte aber "der Digital-Uni Linz selbstverständlich eine erfolgreiche Entwicklung".
Die Arbeit des Gründungskonvents war von Verzögerungen geprägt: Rund einen Monat verlor man, als der Rektor der Universität für Angewandte Kunst, Gerald Bast, sein Mandat im Konvent einen Tag vor dem ersten Termin für die Gründungspräsidenten-Hearings zurückgelegte. Als Grund nannte er Befangenheit von drei anderen Mitgliedern sowie fehlende Inhalte der neuen TU. Daraufhin berief das Wissenschaftsministerium den Rektor der Montanuni Leoben, Wilfried Eichlseder, in den Konvent. Lindstaedt wurde Anfang März - nach Medienberichten mit vier zu zwei Stimmen - gewählt, drei hatten sich wegen Befangenheit enthalten. Der ursprünglich als Gründungspräsident favorisierte Rektor der Linzer Johannes Kepler Universität, Meinhard Lukas, kam nicht zum Zug.
Das IDSA geht auf eine Idee des früheren Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) aus dem Jahr 2020 zurück. Der Lehrbetrieb soll nach derzeitigem Plan bereits im kommenden Wintersemester starten. Der Endausbau soll 2036/2037 mit 6.300 Studierenden erreicht sein.
Zusammenfassung
- Das Bildungsministerium wird die Wahl der TU-Graz-Professorin Stefanie Lindstaedt zur Gründungsrektorin des Linzer Institute of Digital Sciences Austria (IDSA) - der geplanten Technischen Universität für Digitalisierung - nicht aufheben.
- Gründungskonventsmitglied Helmut Fallmann, Vorstandsvorsitzender des oö. Unternehmens Fabasoft, hatte eine Aufsichtsbeschwerde an das Ministerium gerichtet und trat am Dienstag aus dem Konvent zurück.