Melichar: Ein Kanzler vor Gericht wäre ein "völliges Novum"
Am Mittwoch wurde bekannt, dass gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss läuft. Es geht dabei um die Aussagen der beiden zur Bestellung des Vorstands und Aufsichtsrats der ÖBAG (Österreichische Beteiligungs AG). Bonelli und Kurz werde vorgeworfen, unvollständig ausgesagt zu haben, erklärt "profil"-Journalist Stefan Melichar im PULS 24 Interview. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Melichar führt aus, dass es in diesem Fall eine Besonderheit gäbe. Denn die Aussagen im U-Ausschuss von Kurz und Bonelli können mit den Chat-Protokollen zur Bestellung des ÖBAG-Vorstands gegenübergestellt werden, sagt Melichar. Es lägen mehrere Nachrichten vor, die sich um die Bestellung drehen würden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltscht (WKStA) werde diese Gegenüberstellung machen und daraus schließen, ob Falschaussagen vorliegen würden oder nicht.
"Es ist alles offen"
Melichar könne derzeit nicht beantworten, ob es zu einer Anzeige kommen wird. Der Bundeskanzler schließe eine Anzeige nicht aus, es sei aber "alles offen". Bis zu einer Entscheidung, ob Anklage erhobe werde, werde es laut Melichars Einschätzung aber nicht allzu lange dauern. Denn die WKStA müsse nur die Chat-Protokolle den Aussagen vor dem Ausschuss gegenüberstellen.
Es sei "brisant", dass Bonelli und Kurz als Beschuldigte geführt werden, sagt Melichar. "Wenn ein aktiver Bundeskanzler vor Gericht muss, wäre das ein völliges Novum und bisher kaum vorstellbar gewesen", beschreibt der Journalist die Tragweite der am Mittwoch bekannt gewordenen Ermittlungen.
Worum es bei den Ermittlungen gegen Kurz geht
PULS 24 Reporterin Barbara Piontek fasst die Hintergründe der Klage gegen Kurz zusammen
Zusammenfassung
- Am Mittwoch wurde bekannt, dass gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss läuft.
- Bonelli und Kurz werde vorgeworfen, unvollständig ausgesagt zu haben, erklärt "profil"-Journalist Stefan Melichar im PULS 24 Interview. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
- Melichar führt aus, dass es in diesem Fall eine Besonderheit gäbe. Denn die Aussagen im U-Ausschuss von Kurz und Bonelli können mit den Chat-Protokollen zur Bestellung des ÖBAG-Vorstands gegenübergestellt werden, sagt Melichar.
- Es lägen mehrere Nachrichten vor, die sich um die Bestellung drehen würden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltscht (WKStA) werde diese Gegenüberstellung machen und daraus schließen, ob Falschaussagen vorliegen würden oder nicht.
- Melichar könne derzeit nicht beantworten, ob es zu einer Anzeige kommen wird. Der Bundeskanzler schließe eine Anzeige nicht aus, es sei aber "alles offen".
- "Wenn ein aktiver Bundeskanzler vor Gericht muss, wäre das ein völliges Novum und bisher kaum vorstellbar gewesen", beschreibt der Journalist die Tragweite der am Mittwoch bekannt gewordenen Ermittlungen.