Mehr Beihilfe für behinderte Studierende
Gleichzeitig wird die Systematik umgestellt: Entscheidend für den Zuschlag soll laut Entwurf künftig der Grad der Behinderung sein - bisher waren konkrete Krankheiten und Behinderungen für die Gewährung abschließend aufgezählt. So sollen etwa auch Studierende erfasst werden, die an bisher nicht durch die Verordnung erfassten Krankheiten und Behinderungen, wie z.B. an psychischen Beeinträchtigungen, leiden. Außerdem entfällt so die Notwendigkeit der Offenlegung der Diagnose.
Konkret werden die Zuschläge ab 1. März 2025 um 50 Prozent erhöht. Begründet wird dies damit, dass die letzte diesbezügliche Anhebung 2004 stattgefunden hat. Monatlich erhalten Beihilfebezieher damit einen Zuschlag von 240 Euro bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent und einer Zusatzeintragung im Behindertenpass. Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent beträgt der Zuschlag künftig 630 Euro.
Für bestimmte behinderte Studierende soll sich auch die Anspruchsdauer bei der Gewährung der Beihilfe verlängern. Unverändert bleiben die zwei zusätzlichen Semester für Studierende mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent. Ein weiteres Zusatzsemester gibt es ab einem Grad von 60 Prozent. Ab einem Behinderungsgrad von 70 Prozent verlängert sich die Anspruchsdauer um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit. Einschränkung: Insgesamt darf sie jeweils die doppelte vorgesehene Studiendauer des Studiums bzw. des Studienabschnitts nicht übersteigen.
Zusammenfassung
- Die Zuschläge bei der Studienbeihilfe für behinderte Studierende sollen erhöht werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) vor. Außerdem sollen sie je nach Grad der Behinderung die Beihilfen auch länger ausbezahlt bekommen. Diese Maßnahmen seien "entscheidend auf dem Weg zu einem erfolgreichen Abschluss", so Polaschek in den "Salzburger Nachrichten" (Donnerstag-Ausgabe).