Maskenverweigerer an Schulen nur Einzelfälle
Man müsse hier unbedingt zwischen jenen unterscheiden, deren Kinder tatsächlich wegen einer Vorerkrankung keine Maske tragen können und jenen, die die Maske aus einer Verweigerungshaltung heraus ablehnen, so Netzer. Sprechen gesundheitliche Gründe gegen das Maskentragen, könne das Kind im Fernunterricht bleiben.
Auf der anderen Seite gebe es derzeit eine Flut von Massen-Emails, die unabhängig vom Schulstandort an Bildungsdirektionen in mehreren Bundesländern geschickt werden. "Da geht es ein bisschen um eine Verweigerungshaltung grundsätzlicher Natur, die oft auch von gesellschaftlichen Randgruppen ausgeht. Und da haben wir kein Verständnis." Immerhin gehe es bei der Maskenpflicht nicht um das eigene Wohlbefinden, sondern um eine Verantwortung gegenüber seinem Umfeld.
Insgesamt seien die Bildungsdirektionen aber bisher mit dem Thema Maskenverweigerung kaum konfrontiert. "Das war größer angekündigt als es tatsächlich war", sagt Netzer. Sowohl in Kärnten als auch in Oberösterreich hätten angekündigte Elternproteste schlussendlich "nur sehr minimal" stattgefunden. Die Handlungsanleitung des Ministeriums, die Ende vergangener Woche für den Fall von Klagsandrohungen an die Schulen gegangen ist, sei eher eine Vorsichtsmaßnahme gewesen.
Es handle sich sicher um kein Massenphänomen, eher um "wenige sehr laute Stimmen", betont auch AHS-Lehrergewerkschafter Herbert Weiß (FCG). Viele Eltern seien vielmehr froh über die zusätzlichen Schutzmaßnahmen, in den AHS-Unterstufen hätten manche Schüler bereits vor dem Lockdown aus Sorge vor einer Ansteckung freiwillig Mund-Nasenschutz getragen. Unter den Pädagogen habe es durchaus Sorge gegeben wegen der Klagsdrohungen, allerdings habe das Ministerium mittlerweile schon festgehalten, dass es sich bei der Durchsetzung der Maskenpflicht um eine Dienstpflicht der Lehrer handelt und diese deshalb auch nicht haftbar gemacht werden können.
Auch der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG) bekommt nach seinen Angaben vor allem Anfragen von Eltern, die sich mehr und nicht weniger Schutzmaßnahmen im Unterricht wünschen. Bei den wenigen Fällen, in denen Eltern sich gegen die Maskenpflicht wehren, reiche allerdings in den meisten Fällen gute Kommunikation aus.
Die Lehrer seien punkto Maskenpflicht ohnehin dazu angehalten, den Schülern regelmäßige Maskenpausen zu ermöglichen, betont Netzer; etwa beim Stoßlüften oder indem die Klassen auch kurze Pausen nutzen sollen, um ins Freie zu gehen. "Wir wollen definitiv nicht, dass zehn-, elf-, zwölfjährige Kinder sechs Stunden mit Maske in der Klasse sitzen müssen und sich nicht trauen, einen Snack zu essen."
In der Praxis gebe es allerdings noch Aufholbedarf bei der "Umsetzung mit Augenmaß", die das Ministerium einfordert, berichtet Elisabeth Rosenberger, Sprecherin der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen (BEV). "Momentan gibt es die gesamte Bandbreite an Wahnsinnigkeiten", sagt sie. Ihr sei etwa aus der Steiermark von Turnunterricht mit Maske berichtet worden. Die Lehrer müssten die Maskenpausen auch wirklich nutzen und die Maskenpflicht "mit Hausverstand umsetzen", so ihre Forderung. Insgesamt sei eine Maskenpflicht auch im Unterricht auf jeden Falle eine Belastung für die Schüler. "Aber es ist genauso eine große Belastung, nicht in die Schule gehen zu können."
Nicht nur unter Eltern, auch unter den Lehrern kommt Maskenverweigerung derzeit kaum vor. "Das sind absolute Einzelfälle", sagt Ministeriums-Generalsekretär Netzer. In Österreich hätten die Pädagogen vielmehr dafür gekämpft, über den normalen Mund-Nasen-Schutz hinaus flächendeckend FFP2-Masken zu bekommen. Auch AHS-Lehrervertreter Weiß und der Vorsitzende der ARGE Lehrer Kimberger wissen nur von ganz vereinzelten Fällen. Die Rechtslage ist hier allerdings klar: Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gehört zu den Dienstpflichten der Pädagogen, Verweigerer haben dementsprechend mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Die Bildungsdirektion Wien prüft etwa derzeit den Fall eines Klassenvorstands, der laut einem Bericht in "Heute" (Mittwochausgabe) einen Musterbrief der "Rechtsanwälte für Grundrechte - Anwälte für Aufklärung" an seine Schüler verteilt haben soll, laut dem der Mund-Nasen-Schutz gegen geltendes Recht verstößt. Man versuche derzeit herauszufinden, um welchen Lehrer es sich handelt, und behalte sich dienstrechtliche Schritte vor, heißt es aus der Bildungsdirektion gegenüber der APA. In dem vierseitigen Schreiben der Gruppe von Juristen, die sich laut Homepage gegen eine "weitgehend konzeptlose und auch völlig intransparente" Anlassgesetzgebung in der Coronakrise engagiert, werden Lehrern, Schulen, Schulerhaltern und den zuständigen Behörden rechtliche Schritte angedroht.
Zusammenfassung
- An Österreichs Schulen sind Maskenverweigerer bisher kaum Thema, zeigt ein APA-Rundruf bei Bildungsministerium, Lehrer- und Elternvertretern.
- "Das sind einzelne Fälle, die sehr laut schreien", betont Martin Netzer, Generalsekretär im Bildungsministerium.
- Es gebe zwar einzelne Fälle, in denen Eltern - teils mit Musterbriefen organisierter Gruppen - Schulen bei Durchsetzung der Maskenpflicht mit Klagen drohen.