Reform für Lehrer: Studienzeit verkürzt sich
Die Regierung erhofft sich dadurch die Reform eine Attraktivierung des Lehrerberufs, was die Opposition bezweifelt. SPÖ, FPÖ und NEOS verweigerten unter anderem daher dem Gesetz ihre Zustimmung.
Ab 2025/26 soll die Ausbildung für die Volksschullehrer aus einem dreijährigen Bachelor-und einem zweijährigen Masterstudium bestehen, für Lehrer höherer Schulen wird ab 2026/27 umgestellt. Derzeit dauert die Lehrerausbildung für die Primarstufe (v.a. Volksschule) vier Jahre Bachelor plus ein Jahr Master. Bei der Sekundarstufe (Mittelschule, AHS, BMHS) sind es vier Jahre Bachelor plus zwei Jahre Master.
Überlaufene Masterstudien dürfen künftig beschränkt werden
Darüber hinaus wurden im Rahmen eines "Hochschulpakets" weitere Änderungen beschlossen. Künftig sollen etwa auch überlaufene Masterstudien an den Universitäten beschränkt werden dürfen. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für Bachelor- und Diplomstudien.
Ebenfalls eine Höchstgrenze können die Unis für die Zahl der Zulassungsanträge pro Semester und Person festlegen - allerdings müssen weiter Anträge für mindestens fünf Studien erlaubt sein.
Verjährungsfrist bei Aberkennung von Titeln kommt
Weiters soll künftig nach zehn Jahren der Entzug eines Titels wegen eines Plagiats in Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeiten nicht mehr möglich sein. Sehr wohl zum Titelverlust führen können nach diesem Zeitraum dagegen weiterhin Plagiate in Dissertationen und Habilitationen. Parallel zum Humanmedizinstudium sollen künftig auch Studienplätze in der Veterinärmedizin für öffentliche Zwecke (z.B. Sicherung der amtstierärztlichen Versorgung bzw. der Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelkontrolle) gewidmet werden können und zwar zu fünf Prozent.
Die nächste Sitzung des Nationalrats findet am 15. Mai statt.
Video: Bildungsminister Polaschek im Interview
Zusammenfassung
- Der Nationalrat hat zum Abschluss seines einzigen Plenartags in dieser Woche die Lehrerausbildung reformiert.
- Für Pädagogen der Sekundarstufe, also z.B. AHS und Mittelschule, bedeutet die Novelle eine um ein Jahr verkürzte Studienzeit.
- Darüber hinaus wurden im Rahmen eines "Hochschulpakets" weitere Änderungen beschlossen.
- Künftig sollen etwa auch überlaufene Masterstudien an den Universitäten beschränkt werden dürfen.
- Weiters soll künftig nach zehn Jahren der Entzug eines Titels wegen eines Plagiats in Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeiten nicht mehr möglich sein.