Kurz-Prozess: Verfahren wegen falscher Beweisaussage rückläufig
Im Jahr 2013 gab es noch 1.480 Prozesse wegen falscher Beweisaussage. Diese Zahl ging über die Jahre langsam, aber fast beständig auf zuletzt 1.102 (2022) zurück. Konstant blieb über die Jahre die Verurteilungsquote - zwischen drei Viertel und vier Fünftel der Prozesse führten zu einer Verurteilung, der Rest endete mit einem Freispruch.
Im Fall einer Verurteilung (2022: 867) wird mit Abstand am häufigsten eine bedingte Freiheitsstrafe (2022: 453) verhängt. Zweithäufigste Sanktion ist eine unbedingte Geldstrafe (2022: 130), anschließend folgen in etwa gleichauf eine unbedingte Freiheitsstrafe (2022: 88) sowie eine Kombination aus unbedingter Geld- und bedingter Freiheitsstrafe (2022: 85). Ebenfalls mögliche Sanktionen sind eine teilbedingte Geldstrafe (2022: 55) oder eine teilbedingte Freiheitsstrafe (2022: 36). Andere Sanktionen kommen nur vereinzelt vor.
Zusammenfassung
- Am kommenden Mittwoch beginnt am Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen falscher Beweisaussage.
- Auch wenn im Zuge der Berichterstattung über diverse Anzeigen und Verfahren oft der gegenteilige Eindruck vermittelt wird - die Zahl der Prozesse wegen dieses Delikts ist tendenziell rückläufig, zeigt eine Statistik des Justizministeriums.
- Andere Sanktionen kommen nur vereinzelt vor.