APA/GEORG HOCHMUTH

Krisensicherheitsgesetz im Ministerrat beschlossen

Das von der Bundesregierung bereits im Oktober 2021 angekündigte Krisensicherheitsgesetz ist am Mittwoch im Ministerrat beschlossen worden. Herzstück der Neuaufstellung ist die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium. Die Opposition übte bereits in der Vergangenheit scharfe Kritik und verweigerte den Segen zu der Materie, für die in Teilbereichen eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist. Daran hat sich auch heute nichts geändert.

"Für bestimmte Materien des Krisensicherheitsgesetzes bedarf es (für den Nationalratsbeschluss, Anm.) einer Zwei-Drittel-Mehrheit", etwa beim Thema der Bevorratung durch das Bundesheer, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) im Pressefoyer nach dem Ministerrat. "Ich gehe davon aus, dass die SPÖ hier gesprächsbereit ist in dieser Frage", hofft der Ressortchef auf eine Zustimmung der Sozialdemokraten im Parlament. "Wir sind auf jeden Fall gesprächsbereit." Sollte aber die "Totalblockade" der SPÖ bei Zwei-Drittel-Materien aufrecht bleiben, dann wäre es auch möglich, einen "Großteil" des Pakets mit einfacher Mehrheit zu beschließen, so Karner. Neben der Einbindung des Heeres bedarf auch der geplante Eingriff in Landeskompetenzen einer Zwei-Drittel-Mehrheit.

Diese Hoffnung machte die SPÖ prompt zunichte. "Von der SPÖ wird es sicher keine Zustimmung zum 50-Millionen-Bunker geben", erklärte SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner in einer Aussendung. Die Kosten für den "Regierungsbunker" hätten sich in der Planung verdoppelt, wurden aber weder im Budget anberaumt noch gesetzlich beschlossen, so Einwallner. Eine Zustimmung der SPÖ hätte es nur unter Einbindung auf Augenhöhe und inhaltlichen Änderungen gegeben. "Die Bundesregierung hat die demokratischen Bedenken nicht aus dem Weg geräumt, sie will immer noch einen völlig schwammigen Begriff von Krise durchsetzen und diese alleine ausrufen können. (...) Dieses Gesetz ist ein demokratiepolitischer und sicherheitspolitischer Murks."

Dieselbe Wortwahl fand auch FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer, der das Gesetz als "inhaltlich desaströsen Total-Murks" bezeichnete. Tausende Stellungnahmen auf der Parlamentshomepage würden beweisen, "dass dieser Gesetzesentwurf auf breite Ablehnung stößt". Notfallgesetzgebung dürfe gerade nach den Erfahrungen der letzten Jahre daher auf keinen Fall zur Regel werden, doch "dem öffnet dieses schwarz-grüne Krisensicherheitsgesetz aber Tür und Tor, sodass es bei den Bürgern zu Recht die sprichwörtlichen Nackenhaare aufstellt", kritisierte Amesbauer.

"Diesem Entwurf werden wir sicher nicht zustimmen", kündigte auch NEOS-Verteidigungssprecher Douglas Hoyos an. Die Ausrufung einer Krise mit einfacher Mehrheit sei "schlicht und einfach undemokratisch und damit inakzeptabel." Auch dass das Bundesheer durch dieses Gesetz zu einer "Hilfsorganisation anderer Ministerien degradiert werden soll, ist das Letzte, was wir für unsere Verteidigung brauchen", so Hoyos. Man sei aber gesprächsbereit, sollten die Regierungsparteien "an Verbesserungen interessiert" sein.

Das Gesetz sieht vor, dass unter dem Innenministerium das neue Lagezentrum eingerichtet wird: Auf mehr als zweitausend Quadratmetern soll in diesem Zentrum ein ständiges Monitoring der Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie betrieben werden. Es soll die gleichzeitige Bewältigung von bis zu drei Krisen ermöglichen. Auch ein modernes Medienzentrum zur transparenten Kommunikation ist vorgesehen.

Daneben soll das Gesetz eine effiziente Koordination zwischen den betroffenen Akteuren sicherstellen (Bundes- und Landesbehörden, Einsatzorganisationen etc.). Ein weiteres Ziel des Vorhabens ist es, mit rechtlichen Klarstellungen die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundesebene zu verbessern. So wird erstmals eine einheitliche Definition des Krisenfalls und der damit verbundenen Gremien und Prozesse definiert. Es wird zudem ein Regierungsberater samt Beratungsgremium zur strategischen Beratung der Bundesregierung im Bundeskanzleramt eingerichtet.

"Im Krisenfall kann die Regierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat eine sogenannte Bundeskrise ausrufen", sagte Karner im Pressefoyer. Auch betonte er, dass neben den zuständigen Ministerien auch Einsatzorganisationen, Länder, Gemeinden und Städte in die Abläufe eingebunden werden.

In den Stellungnahmen zum Gesetz hatte es noch zahlreiche Kritik gehagelt. Die Bundesländer sahen sich nicht ausreichend eingebunden. SPÖ und FPÖ erklärten bereits in der Vergangenheit wiederholt, dass sie dem Gesetz nicht zustimmen werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Das von der Bundesregierung bereits im Oktober 2021 angekündigte Krisensicherheitsgesetz ist am Mittwoch im Ministerrat beschlossen worden.
  • Herzstück der Neuaufstellung ist die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium.
  • Es wird zudem ein Regierungsberater samt Beratungsgremium zur strategischen Beratung der Bundesregierung im Bundeskanzleramt eingerichtet.
  • In den Stellungnahmen zum Gesetz hatte es noch zahlreiche Kritik gehagelt.