Kostenüberschreitung bei Parlamentsumbau wird genehmigt
Die Parlamentsparteien waren sich schon 2014 einig, dass es einen Puffer brauche. Gesetzlich verankert wurde dieser Toleranzbetrag allerdings nicht, das soll nun nachgeholt werden. Der Budgetausschuss des Nationalrats gab heute einstimmig grünes Licht für eine entsprechende Gesetzesinitiative, berichtete die Parlamentskorrespondenz am Freitag.
Demnach sollen die 352,2 Mio. Euro bei unabwendbaren bzw. unvorhergesehenen Ereignissen bzw. bei zusätzlichen Erfordernissen um bis zu 20 Prozent überschritten werden dürfen. Das gleiche gilt für die Kosten des Ausweichquartiers, die mit 51,4 Mio. Euro veranschlagt sind. Mit einer allgemeinen haushaltsrechtlichen Überschreitungsermächtigung wird außerdem für heute noch nicht absehbare außergewöhnliche Umstände Vorsorge getroffen, die mit der Covid-19-Pandemie in Zusammenhang stehen.
Dass sich das Projekt über den 20-Prozent-Puffer hinaus verteuern könnte, damit rechnen die Parlamentsparteien allerdings nicht. Im neuen Kostendeckel finden demnach sogar zusätzliche Maßnahmen wie der Vollausbau eines zweiten großen Ausschusslokals im Erdgeschoß inklusive Abhörschutzmaßnahmen sowie die Sanierung der Außenfassade und der Fassaden der Innenhöfe Platz. Diese Maßnahmen würden aufgrund ihrer Arbeitsintensität auch zur Konjunkturbelebung beitragen, hoben die fünf Parlamentsparteien hervor. Eine exakte Einschätzung der endgültigen Kosten ist ihnen zufolge wegen der derzeitigen Unsicherheiten infolge der Pandemie allerdings nicht möglich.
Beim Ausweichquartier rechnen die Parlamentsparteien grundsätzlich mit keiner Kostensteigerung. Die 20-prozentige Toleranzgrenze soll aber auch hier Spielraum für unvorhergesehene Entwicklungen bieten.
Zusammenfassung
- Eine entsprechende Initiative wurde am Freitag im Budgetausschuss gesetzt.
- Im Zuge der Coronakrise hatte sich gezeigt, dass man mit der gesetzlich festgelegten Kostenobergrenze von 352,2 Mio. Euro nicht auskommen wird.
- Nun soll nachträglich eine Überschreitung von bis zu 20 Prozent im Parlamentsgebäudesanierungsgesetz aus dem Jahr 2014 beschlossen werden.
- Die Parlamentsparteien waren sich schon 2014 einig, dass es einen Puffer brauche.