Kostenersatz nach Freisprüchen steigt massiv
Die Regelung im einzelnen: Bei Freispruch sollen die Pauschalhöchstsätze für die Bemessung des Verteidigungskostenbeitrags für Schöffen- und Geschworenenverfahren im Vergleich zu den bisherigen auf künftig 30.000 Euro versechs- bzw. verdreifacht werden. Beim Höchstsatz für Einzelrichterverfahren am Landesgericht ist eine Vervierfachung auf 13.000 Euro, für Verfahren vor den Bezirksgerichten eine Verfünffachung auf 5.000 Euro vorgesehen. Bei längerer Dauer können diese Werte um die Hälfte, bei "extremem Umfang" auf das Doppelte des Höchstbeitrags aufgestockt werden.
Bei Einstellung wird der Betrag mit maximal 6.000 Euro festgesetzt werden. Bei längeren bzw. komplexeren Verfahren soll aber die Summe auch hier um die Hälfte, bei "extremem Umfang" des Verfahrens auf das Doppelte erhöht werden können.
Lob kam für einmal von allen Seiten. VP-Mandatarin Johanna Jachs betonte, dass die Mittel von nunmehr 70 Millionen eine Verdreißigfachung darstellten. Dank richtete Justizministerin Alma Zadic (Grüne) diesbezüglich an den Finanzminister. Gleichzeitig betonte sie, dass ihre Fraktion das Ziel eines höheren Kostenersatzes schon seit einem Jahrzehnt verfolge, seien damals doch beim Tierschützer-Prozess die Angeklagten zwar mit einem Freispruch, aber auch entsprechenden Kosten da gestanden.
FP-Mandatar Philipp Schrangl sprach von einem "Meilenstein in der österreichischen Justizgeschichte", Zadic davon, dass "etwas Großes gelungen" sei. Zufrieden war auch die SPÖ, wenngleich deren Justizsprecherin Selma Yildirim kritisierte, dass weiter 100 Richter fehlten und das, wo auch zusätzliche Aufgaben auf sie zukämen. NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak sah einen wesentlichen Schritt für den Rechtsstaat, der Jahrzehnte lang nicht gelungen sei.
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), die das Gesetz mit Zadic ausgehandelt hatte, sah "einen wesentlichen Schritt, dass Menschen trotz Freispruch oder eingestellten Strafverfahren nicht finanziell ruiniert sind". Die heute beschlossene Reform helfe der Unschuldsvermutung zum Durchbruch.
Zusammenfassung
- Der Nationalrat hat einstimmig beschlossen, den Kostenersatz für Strafverteidiger bei Freisprüchen auf bis zu 30.000 Euro zu erhöhen.
- Bei besonders langwierigen Verfahren können bis zu 60.000 Euro fließen, und bei eingestellten Verfahren wird der Betrag auf maximal 6.000 Euro festgesetzt.
- Justizministerin Alma Zadic und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler betonten die Bedeutung der Reform, die Menschen vor finanzieller Ruinierung schützt.