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"Kompromisslos durchgreifen": Höhere Strafen für "Terroristische Drohung"

Die Regierung plant die Einführung eines neues Straftatbestands für "terroristische Drohungen". Statt bis zu drei sollen dann bis zu fünf Jahre Haft drauf stehen.

Der Ministerratsvortrag dazu soll am Mittwoch beschlossen werden, die "Österreich" berichtet. Derzeit werden solche Delikte nur als "gefährliche Drohung" mit Strafen bis zu drei Jahren geahndet. Nach der Änderung soll der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen.

Konkret soll im Strafgesetzbuch im Paragraph 278 c ("Terroristische Straftaten") ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, der "terroristische Drohungen" umfasst. Darunter fallen unter anderem Drohungen von 

  • Mord
  • Körperverletzungen
  • erpresserische Entführung
  • schwere Nötigung
  • schwere Sachbeschädigung
  • Luftpiraterie
  • diverse Gemeingefährdungsdelikte
  • Delikte nach dem Waffengesetz

Keine Mindeststrafen mehr

Strafbar war dies schon bisher - allerdings nur als "einfache" gefährliche Drohung mit einem Strafrahmen bis zu einem Jahr bzw. als qualifizierte gefährliche Drohung mit Strafen bis zu drei Jahren. Auch Mindeststrafen sind in diesen Fällen nicht vorgesehen. Wird die Tat nun allerdings mit einer terroristischen Eignung bzw. entsprechendem Vorsatz begangen, gibt es eine höhere Strafdrohung - außerdem knüpfen sich daran Rechtsfolgen wie etwa besondere Ermittlungsbefugnisse.

"Terroristen greifen unsere Werte und unsere Gesellschaft an. Dazu versuchen sie Angst, Unsicherheit und Hass zu verbreiten", so Justizministerin Alma Zadic (Grüne). "Wir dürfen und werden unter keinen Umständen zulassen, dass sie damit Erfolg haben. Deshalb werden Terroristen, die mit Terrorakten drohen, in Zukunft noch strenger bestraft werden. Bei Terrorismus müssen wir schnell und kompromisslos durchgreifen."

ribbon Zusammenfassung
  • Die Regierung plant die Einführung eines neues Straftatbestands für "terroristische Drohungen".
  • Ein entsprechender Ministerratsvortrag soll am Mittwoch beschlossen werden.
  • Der Strafrahmen soll zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen.
  • Konkret soll im Strafgesetzbuch im Paragraph 278 c ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, der "terroristische Drohungen" umfasst.