Kistner zur Impfpflicht: Sputnik-Regelung ist Vorsichtsmaßnahme

Von der Impfpflicht umfasst sind auch einige Vakzine, die nicht in der EU zugelassen sind. Der russische Impfstoff Sputnik V. gilt allerdings nicht. Der unabhängige Impfstoffexperte Otfried Kistner erklärt im PULS 24 Interview, woran das liegen könnte.

Dass der Corona-Impfstoff Sputnik V nicht von der Impfpflicht umfasst ist, habe "nicht nur medizinische, sondern auch Produktions-Hintergründe", meint der unabhängige Impfstoffexperte Otfried Kistner. Das Vakzin wirke zwar klinisch, können allerdings nicht zuverlässig international hergestellt werden, erklärt er im PULS 24 Interview.

Zusätzliche Impfung als "Vorsichtsmaßnahme"

Wer dennoch mit Sputnik V. zwei Mal geimpft ist, gilt dennoch als vollimmunisiert, wenn zusätzlich zwei Stiche mit einem zugelassenen Vakzin erfolgt sind. Dies sei laut dem Impfstoffexperten eine "Vorsichtsmaßnahme". Die nicht zugelassenen Vakzine würden gut gegen den Corona-Wildtyp wirken, "die Datenlage für die Varianten ist nicht so gegeben, wie für die fünf zugelassenen Impfstoffe", sagt Kistner im Interview. Mit dieser Regelung komme man auch mit diesen Vakzinen auf das "gleiche Niveau", wie mit den zugelassenen Impfstoffen.

Eine Vorhersage über die Entwicklung möglicher weiterer Corona-Varianten sei laut Kistner hingegen nicht möglich. Aktuell könne man nur Prognosen retrospektiv erstellen, da "die Natur doch etwas kreativer ist als die Menschen", so der Impfstoffexperte.

ribbon Zusammenfassung
  • Dass der Corona-Impfstoff Sputnik V nicht von der Impfpflicht umfasst ist, habe "nicht nur medizinische, sondern auch Produktions-Hintergründe", meint der unabhängige Impfstoffexperte Otfried Kistner.
  • Das Vakzin wirke zwar klinisch, können allerdings nicht zuverlässig international hergestellt werden, erklärt er im PULS 24 Interview.
  • Wer dennoch mit Sputnik V. zwei Mal geimpft ist, gilt dennoch als vollimmunisiert, wenn zusätzlich zwei Stiche mit einem zugelassenen Vakzin erfolgt sind. 
  • Dies sei laut dem Impfstoffexperten eine "Vorsichtsmaßnahme".
  • Die nicht zugelassenen Vakzine würden gut gegen den Wildtyp wirken, "die Datenlage für die Varianten ist nicht so gegeben, wie für die fünf zugelassenen Impfstoffen", sagt Kistner im Interview.
  • Mit dieser Regelung komme man auch mit diesen Vakzinen auf das "gleiche Niveau", wie mit den zugelassenen Impfstoffen.