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Kenianischem Kultführer werden 430 Todesfälle vorgeworfen

Der Anführer einer kenianischen "Hungersekte" ist am Mittwoch mit 30 seiner engsten Anhänger dem Gericht im kenianischen Küstenort Malindi vorgeführt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die Schuld an 430 Todesfällen vor. Ehe das eigentliche Verfahren starten kann, sollen der Sektenführer und seine Anhänger in den kommenden zwei Wochen psychiatrisch untersucht werden. Die Sicherheitsmaßnahmen rund um das Gericht waren am Mittwoch verstärkt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag bekanntgegeben, dass sie gegen insgesamt 95 Menschen im Zusammenhang mit dem sogenannten Shakahola Massaker Vorwürfe erhebt. Der Leiter des Kults und seine wichtigsten Gefolgsleute sollen sich in Malindi verantworten, der Prozess gegen die geringerer Straftaten beschuldigten Sektenmitglieder soll an zwei anderen Gerichten geführt werden.

Im vergangenen Frühjahr war durch Nachforschungen besorgter Familienangehöriger bekannt geworden, dass die Mitglieder der Sekte in dem entlegenen Waldgebiet Shakahola durch strenges Fasten "Jesus näherkommen" sollten. Der Sektenführer soll Kontakte zu Angehörigen außerhalb der Sekte, den Schulbesuch der Kinder oder Berufstätigkeit verboten haben, sodass die Gläubigen völlig isoliert lebten.

Als Ermittler das Gebiet aufsuchten, fanden sie Massengräber und halb verhungerte Anhänger der Sekte. Das ganze Ausmaß der Zahl der Toten in dem unzugänglichen Gelände offenbarte sich erst nach wochenlangen Grabungen. Die Staatsanwaltschaft will nach eigenen Angaben Anklage unter anderem wegen Mordes, Terror und Verbrechen gegen Kinder erheben.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Anführer einer kenianischen "Hungersekte" ist am Mittwoch mit 30 seiner engsten Anhänger dem Gericht im kenianischen Küstenort Malindi vorgeführt worden.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die Schuld an 430 Todesfällen vor.
  • Ehe das eigentliche Verfahren starten kann, sollen der Sektenführer und seine Anhänger in den kommenden zwei Wochen psychiatrisch untersucht werden.