Keine Verhängung mehrerer lebenslanger Haftstrafen in Kanada
Das Gericht befand einstimmig eine im Jahr 2011 im Strafgesetzbuch verankerte Bestimmung für verfassungswidrig, die Strafen von "aufeinanderfolgenden Zeiträumen von 25 Jahren" ermögliche, bevor der Angeklagte für jeden Mord Anspruch auf Bewährung habe. Die Bestimmung erlaube "die Verhängung einer Strafe, die zu jeder Zeit grausam und ungewöhnlich, grob unverhältnismäßig sein wird".
Die Richter betonten, dass das Urteil nichts an der 2019 verhängten Gefängnisstrafe für den Attentäter ändere. Es sei keinesfalls sicher, ob ihm eine Bewährung nach 25 Jahren gewährt werde.
Der Mitbegründer der Moschee von Quebéc, Boufeldja Benabdallah, zeigte sich "enttäuscht" über das Urteil. Die Angehörigen der Opfer hätten die Tragödie bei jeder Gerichtsverhandlung erneut durchleben müssen, betonte er.
Bissonnette, der nächste Woche 31 Jahre alt wird, hatte im Jänner 2017 das Feuer in einer Moschee in Quebéc eröffnet und sechs Gläubige erschossen. Mehr als 30 Menschen wurden verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich. Nach der Tat stellte sich Bissonnette der Polizei. Er soll Sympathien für nationalistisches und rassistisches Gedankengut gezeigt haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Haftstrafe von 150 Jahren, was die längste jemals in Kanada verhängte Strafe gewesen wäre. Die Verteidigung plädierte für 25 Jahre Haft. Der Richter entschied schließlich auf mindestens 40 Jahre Gefängnis ohne Bewährung.
Zusammenfassung
- Ein Gericht in Kanada hat das Verhängen von mehreren aufeinanderfolgenden lebenslangen Haftstrafen ohne die Möglichkeit einer Bewährung für verfassungswidrig erklärt.
- Bissonnette war wegen des Anschlags auf eine Moschee in Quebéc zu einer lebenslangen Haftstrafe von mindestens 40 Jahren verurteilt worden - ohne Möglichkeit einer Haftaussetzung.
- Der Mitbegründer der Moschee von Quebéc, Boufeldja Benabdallah, zeigte sich "enttäuscht" über das Urteil.