Kein Beschluss zu Pensions-Aliquotierung im Sozialausschuss
Die Aliquotierung bringt es mit sich, dass man im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt nur die volle Erhöhung bekommt, wenn man im Jänner den Ruhestand beginnt. Von Monat zu Monat wird das Plus weniger. Wer im November oder Dezember geht, bekommt im ersten Jahr gar nichts.
Nach dem Ministerrat am gestrigen Mittwoch hatten sich Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wögigner zuversichtlich gezeigt, eine Lösung zu finden. Für den Sozialausschuss am heutigen Donnerstag ist sich das aber nicht mehr ausgegangen. Aus dem Sozialministerium hieß es dazu gegenüber der APA, dass die Gespräche weiter geführt werden und man sich um eine rasche Lösung weiter bemühe. Diese solle spätestens bis zur Pensionsanpassung im Herbst stehen. Rauch setze sich aber dafür ein, früher zu einer Lösung zu kommen, hieß es aus seinem Ressort. Für die heurige Pensionsanpassung war die Aliquotierungsregelung abgemildert worden, indem jeder Neupensionist und jede Neupensionistin mindestens die halbe Pensionserhöhung erhielt.
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch bekräftigte die Drohung, vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen, wenn die Aliquotierung nicht abgeschafft wird. Die Verfassungsbeschwerde werde erhoben, wenn die Regelung nicht bis Ende März eingebracht werde, unterstrich Muchitsch, der darauf verwies, dass die heutige Sitzung des Sozialausschusses die letzte vor Ablauf dieser Frist ist. NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker erneuerte hingegen seine Forderung, zu der bis 2018 gültigen Regelung zurückzukehren, als Neupensionisten im ersten Pensionsjahr gar keine Erhöhung bekommen haben. Der Vorteil dabei war für Loacker, "dass ein zusätzlicher Arbeitsmonat immer zu einer höheren Pension geführt hat".
Sehr wurde aber - laut Parlamentskorrespondenz mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen - ein Beschluss gefasst, der Mindestpensionisten mehr Geld bringen wird. Die Pensionisten haben zusätzlich zu der Erhöhung um 5,8 Prozent mit Jahresbeginn im März auch die mit der Anpassung beschlossene Einmalzahlung bekommen. Dabei wurden allerdings die Mindestpensionisten benachteiligt. Die Einmalzahlung beträgt bis zu einer Bruttopension von 2.000 Euro 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung, gedeckelt mit maximal 500 Euro. Bis 2.500 Euro brutto greift dann eine Ausschleifregelung. Diese 30 Prozent wurden bei den Mindestpensionisten allerdings nicht auf Basis der Ausgleichszulage von 1.110 Euro, sondern auf Basis des geringeren Eingenpensionsanteils bemessen.
Die Regierung gestand vor drei Wochen einen Fehler ein, kündigte eine Korrektur an und versprach eine Nachzahlung für die rund 200.000 Betroffenen. Diese Korrektur wird nun heute im Sozialausschuss beschlossen, womit der Differenzbetrag nachträglich für die Ausgleichszulagen-Bezieher ausgezahlt werden kann. ÖVP-Abgeordneter Michael Hammer erklärte, dass mit dieser Korrektur ein sozial gerechter Teuerungsausgleich sicher gestellt werde und das gerade für Menschen mit einer kleinen Pension.
Zusammenfassung
- Im Sozialausschuss des Nationalrates am Donnerstag gab es noch keinen Beschluss in Sachen Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung.
- Wie das Sozialministerium mitteilte, konnten sich die beiden Koalitionsparteien bisher auf keine Regelung verständigen.
- Wer im November oder Dezember geht, bekommt im ersten Jahr gar nichts.
- Diese solle spätestens bis zur Pensionsanpassung im Herbst stehen.
- Bis 2.500 Euro brutto greift dann eine Ausschleifregelung.