Horn zu neuen Wien-Maßnahmen: "Bequemer ist es für den Geimpften"

Als "schlüssig" bezeichnet der Rechtsanwalt Florian Horn die neuen Corona-Maßnahmen in Wien. Dennoch sei das eigentliche Problem laut Horn die "mangelnde Impfbereitschaft".

Das Problem, welches aktuell bestehe, liege in der "mangelnden Impfbereitschaft", sagt der Rechtsanwalt Florian Horn. "Wien ist gezwungen jetzt durch indirekte Mittel das herbeizuführen, was leider in den letzten Monaten im Bund versäumt wurde", kritisiert er die Verschärfung der Corona-Maßnahmen in Wien.

"Bundesverordnung ist minimale Verordnung"

Dennoch sei die 2G-Regel in der Gastronomie und den körpernahmen Dienstleistungen für ihn "schlüssig". In beiden Bereichen bestehe "eine besonders hohe Gefahr", meint er im Interview auf PULS 24. "In der Gastronomie kann man keinen Mund-Nasen-Schutz haben, während man sein Essen genießt und bei körpernahen Dienstleistungen kann man eben keinen Abstand halten", erklärt Horn.

"Bequemer ist es für den Geimpften", sagt Horn. Dennoch werde erst durch die fertige Verordnung klar werden, ob es sich bei der Unterscheidung zwischen Geimpften bzw. Genesenen und Getesteten, um eine Ungleichbehandlung handeln wird oder nicht. Ausschlaggebend könnte sein, ob durch regelmäßige Testungen auch ein "ähnlich guter Schutz" geschaffen werden kann oder nicht, meint der Jurist. Generell sei die "Bundesverordnung die minimale Verordnung", dennoch sei "jede rechtliche Regel nur so gut, wie sie angewendet und kontrolliert wird".

ribbon Zusammenfassung
  • Das Problem, dass aktuell bestehe liege in der "mangelnden Impfbereitschaft", sagt der Rechtsanwalt Florian Horn.
  • "Wien ist gezwungen jetzt durch indirekte Mittel das herbeizuführen, was leider in den letzten Monaten im Bund versäumt wurde", kritisiert er die Verschärfung der Corona-Maßnahmen in Wien.
  • Dennoch sei die 2G-Regel in der Gastronomie und den körpernahmen Dienstleistungen für ihn "schlüssig".
  • In beiden Bereichen bestehe "eine besonders hohe Gefahr", meint er im PULS 24 Interview.
  • "In der Gastronomie kann man keinen Mund-Nasen-Schutz haben, während man sein Essen genießt und bei körpernahen Dienstleistungen kann man eben keinen Abstand halten", erklärt Horn.
  • "Bequemer ist es für den Geimpften", sagt Horn. Dennoch werde erst durch die fertige Verordnung klar werden, ob es sich bei der Unterscheidung zwischen Geimpften bzw. Genesenen und Getesteten, um eine Ungleichbehandlung handeln wird oder nicht.