Ibiza-U-Ausschuss als "Orgie der Entschlagungen"
Die Erwartungen an die Aussage von Anwalt "M" waren am Mittwoch hoch - und wurden enttäuscht. Der Wiener Anwalt war in die Vorbereitung des Ibiza-Videos involviert und soll das brisante Material vor der Veröffentlichung mehreren Parteivertretern angeboten haben. Am Mittwoch war er äußerst zugeknöpft. Er machte bei fast jeder Frage von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch. Dabei berief er sich auf Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft und anhängige Verfahren bei der Rechtsanwaltskammer, die gegen ihn laufen.
"Ich fühle mich außerstande, darauf zu antworten"
"Wegen der Gefahr der Selbstbelastung kann ich diese Frage nicht beantworten", war einer der häufigsten Sätze, die die Abgeordneten an diesem Vormittag zu hören bekamen. Auch der wiederholten Aufforderung von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl, den Entschlagungsgrund glaubhaft zu machen, wollte der Anwalt nicht nachkommen. Denn "mit Blick auf die gegen mich laufenden Ermittlungsverfahren" gehe auch die "Plausibilisierung mit der Gefahr der Selbstbelastung" einher, entgegnete er: "Ich fühle mich außerstande, darauf zu antworten."
Großes Schweigen auch auf einfachste Fragen
Selbst auf einfachste Fragen, wie, ob er Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus bzw. den ehemaligen Leibwächter Straches oder den Einfädler des Ibiza-Videos, Detektiv Julian H., kenne, antwortete er nicht. Alle genannten Personen stünden im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen ihn. Auch allgemeine Fragen, was er denn unter einem "investigativ-journalistischem Projekt" (als solches hatte er das Ibiza-Video über seinen Rechtsvertreter in einem Interview bezeichnet) verstehe, wollte er nicht beantworten. Und wenn der Anwalt sich einmal nicht auf die Gefahr der Selbstbelastung berief, führte er teils seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ins Treffen. Dafür erfuhren die Abgeordneten, dass er noch nie auf der spanischen Mittelmeerinsel Ibiza war.
Zehn Verfahren bei Rechtsanwaltskammer anhängig
Unter anderem werde in einem Verfahren wegen Täuschung, Beitragstäterschaft, Missbrauch von Aufnahmegeräten, Urkundenfälschung und Vergehen gegen das Datenschutzgesetz ermittelt. In einem weiteren wegen Verleumdung und Betrugs, wie er auf eine entsprechende Frage von ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl antwortete. Zudem seien bei der Rechtsanwaltskammer Wien zehn Verfahren anhängig. Er sei seit 2005 als Rechtsanwalt in Wien tätig und betreibe seit 2010 eine Einzelkanzlei, spezialisiert auf Immobilien- und Baurecht.
Motivlage: keine Auskunft, Verkaufsversuche des Videos: keine Auskunft
Die Bestrebungen der Abgeordneten, Licht in die Entstehung des Ibiza-Videos zu bringen, gingen vorerst ins Leere. Auch zur Motivlage wollte er nichts sagen, freilich mit Verlauf auf die gegen ihn geführten Verfahren. Details zu den angestrebten Verkaufsversuchen des Videos an Parteien gab es auch nicht. Bereits in den vergangenen Sitzungen hatten etwa ehemalige Berater der SPÖ geschildert, wie ihnen der Wiener Anwalt erfolglos das Ibiza-Video im Zuge des Nationalratswahlkampfes 2017 schmackhaft habe machen wollen.
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Zusammenfassung
- Die Erwartungen an die Aussage von Anwalt "M" waren am Mittwoch im Ibiza-U-Ausschuss hoch - und wurden enttäuscht.
- er Wiener Anwalt war in die Vorbereitung des Ibiza-Videos involviert und soll das brisante Material vor der Veröffentlichung mehreren Parteivertretern angeboten haben.
- Am Mittwoch war er äußerst zugeknöpft. Er machte bei fast jeder Frage von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch. Dabei berief er sich auf Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft und anhängige Verfahren bei der Rechtsanwaltskammer, die gegen ihn laufen.
- "Wegen der Gefahr der Selbstbelastung kann ich diese Frage nicht beantworten", war einer der häufigsten Sätze, die die Abgeordneten an diesem Vormittag zu hören bekamen.
- Selbst auf einfachste Fragen, wie, ob er Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus bzw. den ehemaligen Leibwächter Straches oder den Einfädler des Ibiza-Videos, Detektiv Julian H., kenne, antwortete er nicht.