Hymne wegen Religion verweigert: Mann vorerst staatenlos
Vor der Verleihung der Staatsbürgerschaft soll ein Mann in Niederösterreich gesagt haben, er wolle bei der Zeremonie die österreichische Bundeshymne nicht singen. Wie die FPÖ Niederösterreich am Donnerstag mitteilte, habe man daher "mit Beschluss der Landesregierung" die Verleihung widerrufen. Der Mann soll sonst alle Anforderungen erfüllt haben.
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PULS 24 hat nun genauer nachgefragt: Laut Robert Lugar, Sprecher von Niederösterreichs Asyllandesrat Christoph Luisser (FPÖ), soll der Mann nicht nur die ukrainische Staatsbürgerschaft, sondern auch die georgische besessen haben. Beide soll er vor der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft abgelegt haben. Er sei nun also staatenlos.
"Wahrscheinlich" könne der Mann die ukrainische wieder annehmen, hieß es dazu aus dem Büro des Asyllandesrats.
"Religiöse Gründe"
Warum hat der Mann nun aber die Hymne verweigert? Laut Lugar habe der Mann "religiöse Gründe" angeführt. Der Betroffene sei Zeuge Jehovas und habe daher gemeint, ihm sei singen nicht erlaubt. Er habe auch "das Setting" der Zeremonie abgelehnt, so Lugar. Der Mann habe in dem Zusammenhang von "Götzenanbetung" gesprochen. Im Büro des Asyllandesrats deute man das als "Probleme mit Österreich".
Zeugen Jehovas würden Regierungen und ihre Staatssymbole "respektieren", heißt es auf der Website der Zeugen Jehovas Österreich, aber man würde sich "nicht aktiv" an solchen Zeremonien beteiligen, "da wir davon überzeugt sind, dass sie nicht mit biblischen Lehren vereinbar sind".
Die FPÖ Niederösterreich bezog sich in ihrer Argumentation auf Paragraf 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Dort heißt es, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft "in einem diesem Anlass angemessenen, feierlichen Rahmen zu erfolgen" hat, "dem durch das gemeinsame Absingen der Bundeshymne und das sichtbare Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich, des jeweiligen Bundeslandes, und der Europäischen Union Ausdruck verliehen wird".
Laut dem Fremdenrechtsanwalt Wilfried Embacher lege dieser Paragraf vor allem fest, wie die Zeremonie auszusehen habe. Ob dadurch tatsächlich einzelne Personen die Bundeshymne mitsingen müssen, sei zumindest fraglich. Paragraf 21 reiche als Begründung laut Embacher nicht aus.
Bejahende Einstellung zur Republik
Aber: Das Staatsbürgerschaftsgesetz schreibt in Paragraf 10 sehr wohl vor, dass ein Staatsbürgerschafts-Anwärter "durch sein bisheriges Verhalten Gewähr dafür bietet, dass er zur Republik bejahend eingestellt ist".
Laut Embacher müsse die "nicht bejahende Einstellung tief gehen". Also es müsse auch aus dem vorherigen Verhalten des Betroffenen oder aus dessen Lebenslauf hervorgehen, dass er der Republik gegenüber negativ eingestellt sei. Er bezweifle daher, dass die Entscheidung der Landesregierung richtig sei.
Dass jemand staatenlos werde, sollte vermieden werden, so Embacher, rechtlich möglich sei das aber.
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Zusammenfassung
- Ein Mann in Niederösterreich soll verweigert haben, die Bundeshymne zu singen. Das Land Niederösterreich verweigerte ihm daraufhin die Verleihung der Staatsbürgerschaft.
- Wie PULS 24 erfuhr, ist der Mann nun zumindest vorerst staatenlos.
- Die Hymne soll er aus religiösen Gründen verweigert haben, so die FPÖ.