Heinz Schaden bald aus elektronischem Hausarrest entlassen
Der Ex-Bürgermeister der Stadt Salzburg trägt die elektronische Fußfessel seit Ende Februar 2020. Im Oktober hat er zwei Drittel des unbedingten Strafanteils im elektronischen Hausarrest verbüßt. Der errechnete Termin für die bedingte Entlassung sei der 25. Oktober 2020, sagte Knebel. Da dies ein Sonntag ist, geht der Leiter der Justizanstalt davon aus, dass Heinz Schaden am 23. Oktober entlassen wird.
Voraussetzung für eine bedingte Entlassung nach Verbüßung von zwei Drittel des unbedingten Haftteils ist unter anderem, dass der Verurteilte im elektronischen Hausarrest alle Vorgaben eingehalten und laut dem Führungsbericht im Vollzugsverlauf keine Probleme bereitet hat. Dies sei bei Schaden der Fall gewesen wie auch bei den beiden anderen in dem Strafverfahren wegen Untreue verurteilten Personen, denen eine elektronische Fußfessel gewährt worden war und die wie Schaden bisher unbescholten waren. Sie hätten sich wie der Ex-Bürgermeister im elektronischen Hausarrest vorbildlich verhalten, erläuterte Knebel. Es handelt sich dabei um einen ehemaligen Leiter der Finanzabteilung des Landes und einen ehemaligen Finanzdirektor der Stadt Salzburg, die jeweils zwei Jahre teilbedingte Haft, davon sechs Monate unbedingt erhalten hatten. Sie haben bereits im Juni zwei Drittel des unbedingten Strafanteils verbüßt und sind bedingt entlassen worden.
Heinz Schaden ist während der Zeit im elektronischen Hausarrest unter anderem am Salzburger Landestheater als Berater für ein Stück über die Flüchtlingsbewegung 2015 tätig. Premiere der Produktion des deutsch-türkischen Theatermachers Nuran David Calis soll im Jänner 2021 sein. Der Ex-Bürgermeister gibt auch Sprachunterricht für die Diakonie. Er trat zudem in Videos auf Youtube als Koch auf und erklärte in Englischer Sprache, wie man österreichische Gerichte wie Wiener Schnitzel oder Kaiserschmarren zubereitet.
Der Swap-Prozess war ein Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. In dem Swap-Verfahren wurden alle sieben Angeklagten mittlerweile rechtskräftig verurteilt. Es ging um einen "Deal" zwischen Stadt und Land Salzburg. Im Jahr 2007 hatte die Stadt sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte an das Land Salzburg übertragen, ohne dass es dafür eine Gegenleistung gab. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, befand das Gericht. Der Vorwurf lautete auf Untreue. Ex-Landesfinanzreferent Othmar Raus (SPÖ) wurde zu zweieinhalb Jahren teilbedingte Haft, davon zehn Monate unbedingt verurteilt. Sein Antrag auf Haftunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen wurde genehmigt. Die übrigen Beschuldigten, darunter der Ex-Magistratsdirektor der Stadt Salzburg, wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt.
Zusammenfassung
- Der im sogenannten Swap-Prozess rechtskräftig zu drei Jahren teilbedingter Haft, davon zu einem Jahr unbedingt verurteilte Salzburger Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) wird im Oktober bedingt aus dem elektronischen Hausarrest entlassen.
- Das habe das Vollzugsgericht entschieden, erklärte der Leiter der Justizanstalt Salzburg, Dietmar Knebel, am Freitag auf APA-Anfrage.
- Es ging um einen "Deal" zwischen Stadt und Land Salzburg.