Grasser-Anwalt Ainedter: Buwog-Urteil "ist erstaunlich schwach"
Der Ex-Minister sei schuldig, seine Befugnisse über fremdes Vermögen wissentlich missbraucht zu haben, er habe dadurch der Republik Österreich einen Vermögensschaden in der Causa Buwog von insgesamt 9,6 Mio. Euro und in der Anklage Terminal Tower Linz von 200.000 Euro verursacht. Grasser habe das Verbrechen der Untreue, das Vergehen der Fälschung eines Beweismittels und das Verbrechen der Geschenkannahme durch Beamte begangen.
Grassers ebenfalls verurteilter Trauzeuge Walter Meischberger, ein ehemaliger FPÖ-Spitzenpolitiker und Berufsschullehrer, habe sich um die "Errichtung eines der Verschleierung dienenden Vertragswerkes zur diskreten Abwicklung der Provisionszahlungen bemüht". Er habe dem ehemaligen Minister auch "psychischen Rückhalt" geboten.
Zum Tatplan der nicht rechtskräftig Verurteilten heißt es in dem heute, Freitag, veröffentlichten Schriftstück: "Im Jahr 2000 kamen Mag. Karl-Heinz Grasser, Ing. Walter Meischberger, Dr. Peter Hochegger und KR Ernst Karl Plech überein, aus dem Umstand, der Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen Partei Österreichs, aber insbesondere aus der Ministertätigkeit von Mag. Karl-Heinz Grasser, privaten Profit zu schlagen."
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Grassers Anwalt Manfred Ainedter hat das Urteil war noch nicht vollständig gelesen, sagt aber im PULS 24 Interview jetzt schon, dass das Urteil zwar "schwer und umfangreich", aber "inhaltlich nicht schwer" sei. Das Urteil sei für eine dreijährige Verhandlung "erstaunlich schwach". Ainedter kritisiert "freie Erfindungen" des Gerichts, etwa in der Causa Terminal Tower - das habe Grasser bestimmte Dinge nicht wissen können, wie vom Gericht behauptet, so der Anwalt Grassers.
"Befangenheit" der Richterin
Vor allem wolle Ainedter aber die von ihm schon am Anfang des Verfahrens kritisierte, angebliche "Befangenheit" von Richterin Marion Hohenecker wegen Tweets ihres Mannes anfechten. Sie habe das Verfahren "ordentlich" geführt, könne aber dennoch den Anschein der Befangenheit erfüllen, so Ainedter.
Sein Mandant sei jedenfalls "gefasst" und gehe davon aus, dass er seine Unschuld beweisen könne. Man wolle nun Fristverlängerung erreichen - man wolle so viel Zeit, wie auch das Gericht für das Urteil gebraucht habe. Das wäre rund ein Jahr. Und man wolle vor den Obersten Gerichtshof ziehen.
Grasser wieder vor Gericht
Unabhängig von diesem Verfahren wird Grasser schon bald wieder im Wiener Straflandesgericht auf der Anklagebank sitzen. Dabei geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Auch hier bestreitet der ehemalige Star der ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) sämtliche Vorwürfe. Dieses Steuerverfahren führt allerdings nicht Hohenecker, sie ist von der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen in eine allgemeine Abteilung gewechselt. Auch in diesem Verfahren geht Ainedter letztendlich von einem Freispruch aus - die Anklage sei "schwach".
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Zusammenfassung
- Im Dezember 2020 fassten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte nicht rechtskräftig mehrjährige Haftstrafen wegen Korruption bei der Privatisierung von Staatsvermögen aus, nun liegt das schriftliche Urteil vor.
- Grassers Anwalt Manfred Ainedter hat das Urteil war noch nicht vollständig gelesen, sagt aber im PULS 24 Interview jetzt schon, dass das Urteil zwar "schwer und umfangreich", aber "inhaltlich nicht schwer" sei.
- Vor allem wolle Ainedter aber die von ihm schon am Anfang des Verfahrens kritisierte, angebliche "Befangenheit" von Richterin Marion Hohenecker wegen Tweets ihres Mannes anfechten.
- Sein Mandant sei jedenfalls "gefasst" und gehe davon aus, dass er seine Unschuld beweisen könne. Man wolle nun Fristverlängerung erreichen - man wolle so viel Zeit, wie auch das Gericht für das Urteil gebraucht habe. Das wäre rund ein Jahr.
- Unabhängig von diesem Verfahren wird Grasser schon bald wieder im Wiener Straflandesgericht auf der Anklagebank sitzen. Dabei geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung.
- Auch in diesem Verfahren geht Ainedter letztendlich von einem Freispruch aus - die Anklage sei "schwach".