Blümels Twitter-Klage: Handelsgericht sieht "korrupt" als "gerechtfertigtes" Werturteil
"Und wenn mich auch der laptoplose Blümel verklagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt," schrieb Pensionist Wolfgang P., ein Nutzer mit damals gerade einmal 200 Followern, Anfang März auf seinem Twitter-Account. Eine Klage von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) flatterte ihm daraufhin tatsächlich ins Haus.
Das Wiener Straflandesgericht verurteilte ihn Ende August schließlich in erster Instanz wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro. Medienanwältin Maria Windhager, die P. verteidigt, legte umgehend Berufung ein.
Parallel dazu klagte Blümel auch vor dem Wiener Handelsgericht auf einstweilige Verfügung. Dieses kam nun aber zu einem anderen Urteil, wie der "Standard" berichtet. Den zugespitzten Äußerungen liegt laut dem zuständigen Richter ein "hinreichendes Tatsachensubstrat" zugrunde. Da der Tweet auch kein "Wertungsexzess" sei, liege ein "gerechtfertigtes" Werturteil vor.
Verteidigerin Windhager argumentierte vor Gericht, ihrem Mandanten sei es um eine politische Kritik an der Haltung der Neuen ÖVP gegangen, die sich von den Werten bürgerlichen Anstands entfernt habe. Den Begriff "korrupt" habe P. dabei nicht im strafrechtlichen Sinne gemeint, sondern als Synonym für moralische Verwerflichkeit.
"Stark zugespitzt", aber keine üble Nachrede
Das Handelsgericht Wien sah dies offenbar genauso. Dem "Durchschnittsadressaten" sei der politische Gesamtkontext des Tweets geläufig gewesen. Zudem habe P. zwar "stark zugespitzt" formuliert, sich aber nicht auf ein konkretes Vergehen Blümels bezogen, weshalb der Tatbestand der üblen Nachrede nicht gegeben sei.
Da das Urteil des Straflandesgerichts noch nicht rechtskräftig ist, war das Handelsgericht Wien nicht an den Urteilsspruch gebunden. In beiden Fällen entscheidet nun in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Wien.
Zusammenfassung
- Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat einen Twitter-Nutzer verklagt, der ihn bzw. die ÖVP als "vergesslich oder korrupt" bezeichnete.
- "Und wenn mich auch der laptoplose Blümel verklagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt," schrieb Pensionist Wolfgang P., ein Nutzer mit gerade einmal 200 Followern, Anfang März auf seinem Twitter-Account. Blümel klagte tatsächlich.
- Den Strafprozess gewann Blümel in erster Instanz, das Handelsgericht sieht in dem Tweet nun aber ein zulässiges Werturteil und keine üble Nachrede.
- Parallel dazu klagte Blümel auch vor dem Wiener Handelsgericht auf einstweilige Verfügung. Dieses kam nun aber zu einem anderen Urteil.
- Das Gericht folgte der Argumentation von P.s Anwältin Maria Windhager, es sei um eine politische Kritik an der Haltung der Neuen ÖVP gegangen, die sich von den Werten bürgerlichen Anstands entfernt habe. "Korrupt" sei daher nicht strafrechtlich gemeint.
- Da das Urteil des Straflandesgerichts noch nicht rechtskräftig ist, war das Handelsgericht Wien nicht an den Urteilsspruch gebunden. In beiden Fällen entscheidet nun in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Wien.