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Gerichtsgebühren werden stark angehoben

Heute, 12:37 · Lesedauer 2 min

Die Gerichtsgebühren steigen ab 1. April um 23 Prozent. Eine entsprechende Verordnung hat Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) nun erlassen. Betroffen sind laut Ministerium die festen Gebührensätze wie etwa Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen Verfahren bis zu einer Bemessungsgrundlage von 350.000 Euro, Gebühren für einvernehmliche Scheidungen, Eintragungs- und Eingabegebühren in Firmenbuchsachen, Gebühren für Grundbuchauszüge oder die Gebühren für Firmenbuchabfragen.

Nicht umfasst sind dagegen jene Gebühren, die einen Prozentsatz der Bemessungsgrundlage ausmachen, also z.B. die Grundbuch-Eintragungsgebühren, oder jene für Abfragen des Zentralen Melderegisters, welche nicht im Gerichtsgebührengesetz geregelt sind. In manchen Fällen kommt die Valorisierung den Betroffenen auch zu Gute: So steigt etwa das Jahreseinkommen, bis zu dem man von bestimmten Gebühren befreit ist, von 14.834 Euro auf 18.251 Euro.

Die Justizministerin hat bei Überschreiten der Valorisierungsschwelle von fünf Prozent laut Gerichtsgebührengesetz per Verordnung eine Anhebung vorzunehmen. In Folge der Corona-Pandemie bzw. der starken Teuerung wurde die entsprechende Erhöhung allerdings vom Nationalrat zuletzt zweimal ausgesetzt - daher nun auch der Anstieg um gleich 23 Prozent. Da diesmal keine solche Verschiebung beschlossen wurde, gab es auch keinen Ermessensspielraum mehr, hielt man im Ministerium fest.

Im Ministerium arbeitet man gerade an einer Verbesserung der Gebührenstruktur. So soll es in Zukunft etwa möglich sein, dass Gebühren für Verfahren bei Einstweiligen Verfügungen im Gewaltschutz- und Anti-Stalking-Bereich vom Gefährder getragen werden.

Zusammenfassung
  • Die Gerichtsgebühren in Österreich steigen ab dem 1. April um 23 Prozent, wie Justizministerin Anna Sporrer bekannt gab.
  • Von der Erhöhung betroffen sind feste Gebührensätze in zivilgerichtlichen Verfahren bis zu einer Bemessungsgrundlage von 350.000 Euro, während prozentuale Gebühren unberührt bleiben.
  • Das Jahreseinkommen, bis zu dem man von bestimmten Gebühren befreit ist, wird von 14.834 Euro auf 18.251 Euro angehoben.