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Gericht erkennt Immunität von Spaniens Ex-König an

Der frühere spanische König Juan Carlos I. hat in seinem Kampf gegen eine Nötigungs- und Belästigungsklage seiner früheren Geliebten Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn in London einen Teilerfolg erzielt. Drei Berufungsrichter kamen am Dienstag zu dem Schluss, dass der heute 84-Jährige für seine Amtszeit als Monarch Immunität besitzt. Davon betroffen ist allerdings nicht sein Verhalten nach seiner Abdankung im Jahr 2014.

Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn wirft Juan Carlos vor, sie nach dem Ende ihrer Liebesbeziehung ausspioniert und drangsaliert zu haben und fordert Schmerzensgeld. Die in London lebende 57-Jährige hatte 2020 Klage eingereicht. Nach ihren Angaben nötigte Juan Carlos sie unter anderem, Geschenke im Gesamtwert von 65 Millionen Euro zurückzugeben. Der einstige König weist alle Vorwürfe zurück.

Der Londoner High Court hatte im März die Forderung des Ex-Monarchen auf Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen. Juan Carlos sei "kein Souverän oder Staatschef mehr" und genieße daher vor britischen Gerichten keine Immunität, entschied das Gericht. Gegen diese Entscheidung legte der frühere König Berufung ein. Die Richter folgten nun aber nur teilweise der Argumentation seiner Anwälte.

Den Gerichtsunterlagen zufolge unterhielten Juan Carlos und zu Sayn-Wittgenstein-Sayn zwischen 2004 und 2009 eine "romantische Beziehung". Nach deren Ende habe der damalige König seine Ex-Geliebte mit Drohungen, Einbrüchen in ihr Haus und Überwachungsmaßnahmen belästigt. Nach Angaben der 57-Jährigen begann die Kampagne im Jahr 2012 und dauert bis heute an.

Juan Carlos war von 1975 bis zu seiner Abdankung im Juni 2014 Staatsoberhaupt Spaniens. Seitdem wurde er von zahlreichen Skandalen eingeholt - unter anderem ging es dabei um fragwürdige Geldgeschenke in Millionenhöhe aus Saudi-Arabien und Vorwürfe der Geldwäsche, in die auch seine Ex-Geliebte verstrickt sein soll. Beide bestreiten die Vorwürfe.

Wegen des Verdachts auf Veruntreuung war Juan Carlos im August 2020 ins Exil nach Abu Dhabi gegangen. Im vergangenen März stellte die spanische Justiz ihre Ermittlungen aus Mangel an Beweisen, wegen Verjährung sowie aufgrund der Unantastbarkeit, die Juan Carlos als Staatsoberhaupt genoss, ein. Im Mai reiste der 84-Jährige erstmals wieder nach Spanien.

ribbon Zusammenfassung
  • Der frühere spanische König Juan Carlos I. hat in seinem Kampf gegen eine Nötigungs- und Belästigungsklage seiner früheren Geliebten Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn in London einen Teilerfolg erzielt.
  • Juan Carlos war von 1975 bis zu seiner Abdankung im Juni 2014 Staatsoberhaupt Spaniens.
  • Wegen des Verdachts auf Veruntreuung war Juan Carlos im August 2020 ins Exil nach Abu Dhabi gegangen.
  • Im Mai reiste der 84-Jährige erstmals wieder nach Spanien.