Frau mit Schleier in einem Camp in SyrienDelil SOULEIMAN / AFP

Zum IS und wieder zurück? Fall Maria G. vor Gericht

Die Salzburgerin Maria G. reiste 2014 von Österreich in Richtung Syrien, um sich der Terrormiliz des "Islamischen Staats" anzuschließen. Seit über fünf Jahren sitzt sie nun mit ihren beiden Kindern im Lager Al-Roj in Syrien fest. Eine Rückholung lehnte das Außenministerium ab - doch darüber entscheidet nun ein Gericht.

Erstmals wird sich ein österreichisches Gericht mit dem Fall Maria G. - und damit mit dem Fall einer rückkehrwilligen, ehemaligen IS-Anhängerin - beschäftigen. 

PULS 24 berichtete mehrfach über den Fall der damals 17-jährigen Konvertitin aus Salzburg, die 2014 nach Syrien zog, um sich dem IS anzuschließen. Seit über fünf Jahren ist sie nun im Camp Al-Roj in Syrien, das von kurdischen Behörden verwaltet wird. 

Sie ist dort zusammen mit ihren beiden Kindern, die in Syrien zur Welt kamen. "Ich sperre meine Kinder hier ein im Zelt (...), weil ich will nicht, dass denen irgendwas nochmal passiert oder ob die was Falsches lernen", sagte sie in einer seltenen Sprachnachricht an ihre Eltern.

Sprachnachricht von Maria G.

Die Zustände im Lager, in dem der IS immer noch viel zu sagen hat, sind unmenschlich. Auch diverse Menschenrechtsorganisationen berichten immer wieder über Gewalt, Hunger, schlechte Bildungs- und Gesundheitsversorgung. 

Ministerium lehnte Rückholung ab

Die Eltern von Maria G. beteuern, dass ihre Tochter dem IS abgeschworen habe, sie setzten sich seit Jahren für eine Rückholung ihrer Tochter nach Österreich ein. Die Tochter wolle sich hier einen Prozess als mutmaßliche Angehörige einer terroristischen Organisation stellen. 

Doch das zuständige Außenministerium lehnte das bisher ab. Bereitschaft für eine Rückholung signalisierte man nur bezüglich der Kinder. Die Familie argumentiert aber, dass es dem Kindeswohl widersprechen würde, diese von der Mutter zu trennen. 

Lange lehnte das Außenministerium die Rückholanträge der Familie formlos ab. Im September des vergangenen Jahres entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) aber, dass das Ministerium einen rechtsgültigen Bescheid ausstellen müsse. Gegen diesen konnte von der Familie Beschwerde eingereicht werden.

Verhandlung am Freitag

Bei einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Behörde muss das BVwG tätig werden. Und das passiert am Freitag. In der Verhandlung werden Marias Eltern als Zeugen befragt, auch Maria selbst kommt zu Wort - allerdings nur per schriftlicher Stellungnahme. 

Das Außenministerium wird - von der Finanzprokuratur als Anwältin der Republik vertreten - seine Sichtweise darlegen. Außerdem wird von der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) einen Bericht verlesen. Von diesem Teil wird die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen. 

Das BVwG kann die Entscheidung entweder ans Ministerium zurückschicken, der Behörde Recht geben oder selbst entscheiden. Das wird aber wohl nicht mehr am Freitag passieren. Die Entscheidung soll schriftlich ergehen. Als etwaige weitere Instanz komme dann noch der Verwaltungsgerichtshof in Frage. 

Die IS-Töchter und ihre zurückgelassenen Familien

Bis es eine endgültige Entscheidung gibt, ob Maria G. und ihre Kinder zurückgeholt werden müssen, könnte also selbst nach der Verhandlung noch einige Zeit vergehen. "Wir sind jetzt guter Dinge", sagt Doris Hawelka, die Anwältin der Familie, gegenüber PULS 24 schon jetzt. Man sei froh, dass sich nun "nach einem so langen Kampf" ein Gericht inhaltlich mit dem Fall beschäftigen wird. 

Das Verfahren könnte weitreichende Wirkung haben - PULS 24 sind zumindest zwei weitere Frauen bekannt, die einst zum IS zogen und nun in Lagern in Syrien festsitzen. Die österreichischen Behörden gehen insgesamt von über 300 Personen aus, die ins Gebiet des IS gezogen sind. 

Rückholung könnte sicherer sein

Sicherheitsexperten erachten Rückholaktionen auch abseits humanitärer Aspekte als sinnvoll, da eine kontrollierte Einreise nach Österreich bei potenziellen Gefährder:innen angesichts der instabilen Lage in Syrien besser sei, als eine etwaige eigenständige Rückkehr. 

Das Außenministerium argumentierte in solchen Fällen zuletzt, dass eine Rückholung immer eine "individuelle Einzelfallprüfung" sei. Man müsse zwischen der Schutzwürdigkeit der betreffenden Person, der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die Person und der Gefährlichkeit einer Rückholung für das österreichische Personal abwägen. 

Man betonte, dass die Personen ja freiwillige nach Syrien gereist seien - und man die Kinder ohne Einwilligung der Eltern nicht aus den Lagern holen könne. Man biete auch konsularische Hilfe an. "Weniger als zehn" österreichische Personen seien dem Ministerium in den syrischen Camps bekannt, hieß es zuletzt. 

Video: Steierin mit Kind im IS-Camp

ribbon Zusammenfassung
  • Die Salzburgerin Maria G. reiste 2014 von Österreich in Richtung Syrien, um sich der Terrormiliz des "Islamischen Staats" anzuschließen.
  • Seit über fünf Jahren sitzt sie nun mit ihren beiden Kindern im Lager Al-Roj in Syrien fest.
  • Eine Rückholung lehnte das Außenministerium ab - doch darüber entscheidet nun ein Gericht.
  • Am Freitag findet eine Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) statt.