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Gemeinnützige Arbeit gefällt nicht allen Asylwerbern

Seit drei Monaten besteht für Asylwerber in der Bundesbetreuung eine Verpflichtung, gemeinnützige Arbeiten anzunehmen. Der Großteil der Flüchtlinge folgte dem laut vom Innenministerium veröffentlichten Zahlen. Doch 680 Asylwerbern wurde mittlerweile das Taschengeld gekürzt, weil sie trotz Aufforderung keine gemeinnützige Arbeit geleistet haben, das entspricht 24 Prozent.

Bisher wurden mehr als 101.000 Stunden Arbeit geleistet. Beteiligt waren daran 1.757 Personen. Als gemeinnützige Arbeiten gelten Aufgaben, die für Gebietskörperschaften oder ihnen nahe stehende Einrichtungen im Sinne des Gemeinwohls erbracht werden. Das betrifft etwa die Pflege von Parkanlagen oder Sportplätzen. Zehn Stunden pro Monat sollen geleistet werden, wobei die Asylwerber dafür auch das nötige Alter bzw. gesundheitliche Eignung haben müssen.

Umgesetzt ist die von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) eingeleitete Verpflichtung in den Einrichtungen des Bundes sowie in Vorarlberg. Oberösterreich will folgen. Karners Devise in der Frage lautet: "Wer in Österreich Schutz erhält, soll der Gesellschaft auch etwas zurückgeben."

ribbon Zusammenfassung
  • Seit drei Monaten müssen Asylwerber in der Bundesbetreuung gemeinnützige Arbeiten verrichten, doch 680 von ihnen haben dies nicht getan und bekamen deshalb das Taschengeld gekürzt, was 24 Prozent der Betroffenen entspricht.
  • Insgesamt wurden bisher über 101.000 Stunden an gemeinnütziger Arbeit von 1.757 Asylwerbern geleistet, wobei die Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls, wie die Pflege von Parkanlagen, ausgeführt werden.
  • Innenminister Gerhard Karner hat die Regelung eingeführt, die in den Einrichtungen des Bundes und in Vorarlberg gilt; Oberösterreich plant ebenfalls die Umsetzung, um den Grundsatz zu verfolgen, dass Schutzsuchende der Gesellschaft etwas zurückgeben.