Geimpfte brauchen bald keine Zutrittstests mehr
Mit der Gleichstellung ersparen sich Geimpfte nach den Lockerungsschritten Mitte Mai bei Veranstaltungen und in der Gastronomie die Eintrittstests. Dass die SPÖ der Koalition die notwendige Mehrheit sichert, gilt als fix.
Eigentlich wäre die entsprechende Regelung vom Nationalrat schon vor längerem im Rahmen eines größeren Gesetzespakets beschlossen worden. Doch der Bundesrat verweigerte seinen Segen und lässt das Paket jetzt acht Wochen abliegen, bevor es in Kraft treten kann. Grund für die Blockade war weniger die Gleichstellung von Geimpften mit Getesteten als die von der Koalition geplanten Eintrittstests in den Handel, die ebenfalls in der Novelle integriert waren.
Bei Gastro-Öffnung schon in Kraft
Schon der mittlerweile zurückgetretene Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hatte daraufhin versucht, die Gleichstellung aus dem Paket herauszulösen und einen eigenen Beschluss dafür fassen zu lassen. Dies geschieht nun. Nach dem Nationalrat wird diesmal auch der Bundesrat zustimmen, womit schon bei der Öffnung am 19. Mai die Impfung alternativ zur Testung und Genesung als Eintrittskarte gilt.
Würde dieser Beschluss nicht gefasst, wäre auch nicht viel passiert. Denn schon sechs Tage nach der Öffnung tritt die Blockade des Bundesrats außer Kraft. Ab da wird es auch eine gesetzliche Basis für Zutrittstests im Handel geben. Aktuell sind diese jedoch nicht geplant.
Zusammenfassung
- Geimpfte werden schon demnächst Getesteten gleich gestellt. Darüber will der Nationalrat in einer Sondersitzung abstimmen, die am Montag stattfinden soll.
- Mit der Gleichstellung ersparen sich Geimpfte nach den Lockerungsschritten Mitte Mai bei Veranstaltungen und in der Gastronomie die Eintrittstests. Dass die SPÖ der Koalition die notwendige Mehrheit sichert, gilt als fix.
- Eigentlich wäre die entsprechende Regelung vom Nationalrat schon vor längerem im Rahmen eines größeren Gesetzespakets beschlossen worden. Doch der Bundesrat verweigerte seinen Segen und lässt das Paket acht Wochen abliegen, bevor es in Kraft treten kann.