Faktencheck: Was der Bundespräsident kann und was nicht
Der Bundespräsident ist der einzige Repräsentant der direkt von den Bürger:innen gewählt wird. Er ist aber weit mehr als eine Repräsentationsfigur. Verfassungsjurist Heinz Mayer hat im Gespräch mit PULS 24 Reporterin Nadia Buchmüller die brennendsten Fragen zum Staatsoberhaupt beantwortet.
Welche Aufgaben erfüllt der Bundespräsident?
Laut Mayer habe der Bundespräsident "die klassischen Aufgaben eines Staatsoberhaupts": Das ist Mal Oberbefehl des Bundesheer und die Vertretung der Republik nach Außen, er schließt also Staatsverträge ab". Zudem habe er eine Reihe von ganz wichtige Kompetenzen mit denen er das innenpolitische Geschehen vor Krisen schützen oder bewahren soll." Mayer beschreibt ihn in diesem Punkt als Krisenmanager.
Er könne zwar die Regierung entlassen, brauche aber eine neue Bundesregierung, die das Vertrauen des Parlaments besitzt: "Denn sonst gibt’s ein Misstrauensvotum und die Regierung ist wieder weg." Der Bundespräsident kann zudem Beamte, Offiziere und Richter ernennen. Auf Vorschlag der Justizministerin können Strafgefangenen vom Staatsoberhaupt begnadigt werden. Er hat zudem die Macht uneheliche Kinder zu ehelichen zu erklären.
Welche Rechte hat der Bundespräsident?
Die österreichische Verfassung beruht auf einer ausgeprägten Machtbalance zwischen Parlament, Regierung und Bundespräsident sowie dem Verfassungsgerichtshof im Hintergrund.
"Er kann den Nationalrat auflösen. Aber nur auf Vorschlag der Bundesregierung", erklärt Mayer. Dies sei überhaupt ein spezielles Merkmal des österreichischen Staatsoberhauptes, denn dieses könne "die meisten Kompetenzen nur auf Vorschlag irgendeines Organs durchführen", so der Jurist. Einzig die Entlassung der gesamten Regierung könne er von sich aus beantragen.
Kann der Bundespräsident Gesetze inhaltlich prüfen?
Der Bundespräsident beurkundet das verfassungsmäßige Zustandekommen der Gesetze. FPÖ-Kandidat Walter Rosenkranz kündigte bereits im Falle seines Amtsantritts an, Gesetzte auf ihre Verfassungskonformität prüfen zu wollen. Doch prinzipiell sei dies laut Mayer eine "strittige Frage. Die Staatsrechtslehre war Jahrzehntelang der Auffassung, der Bundespräsident hat nur ein formelles Beurkundungsrecht: Er kann also nur das verfassungsmäßige Zustande kommen prüfen."
Inhaltlich werden Gesetzte generell vom Verfassungsgericht geprüft. Es habe allerdings in der Vergangenheit auch einen Fall gegeben, wo ein Bundespräsident eine inhaltliche Prüfung vorgenommen habe, wodurch diese Frage laut dem Juristen so strittig sei.
Wieviel Macht hat der Bundespräsident?
International gesehen hat der österreichische Präsident viele Rechte. Weit mehr Kompetenzen als sein deutscher Amtskollege, der auf die Regierungsbildung keinerlei Einfluss hat. "Nur das sind Befugnisse, die man nicht jeden Tag ausübt. Da sollten wir froh sein dass der Bundespräsident nicht jeden Tag die Regierung auflöst", meint Mayer im Interview. Diese Befugnisse sollten für Notzeiten reserviert sein.
Was macht der Präsident als Oberbefehlshaber des Bundesheeres?
"Damit determiniert er die Ausübung der Befehlsgewalt durch den Minister. Der Minister kann seine Befehlsgewalt nur ausüben im Rahmen des Oberbefehls durch den Bundespräsidenten", erklärt der Jurist. Der Bundespräsident kann allerdings keine Soldaten in Kriege schicken, denn die Befehlsgewalt liegt beim zuständigen Minister bzw. der zuständigen Ministerin. Kriegserklärungen beschließt daher die Bundesversammlung.
Kann der Bundespräsident eine Koalition ablehnen?
Der Bundespräsident kann sich weigern eine Regierung anzugeloben. Dies geschah beispielsweise 1953 als der damalige Bundespräsident Theodor Körner sich weigerte eine Konzentrationsregierung unter dem ÖVP-Politiker Leopold Figl anzugeloben. "Üblicherweise ist es so, dass bei einer Regierungsbildung vorab dem Bundespräsidenten bekannt gegeben wird, welche Persönlichkeiten in Aussicht gestellt werden." Dann fälle der Präsident eine Entscheidung. Dies sei auch in der Vergangenheit laut Mayer "immer wieder" vorgekommen.
Wäre ein Putsch durch den Präsidenten möglich?
In der Theorie wäre ein Putsch durch den Präsidenten möglich. Im ersten Schritt müsse der Bundespräsident die Regierung entlassen, dies kann er ohne Vorschlag vornehmen. Danach könne er einen neuen Bundeskanzler bestellen. Dieser könne dem Präsidenten dann einen Vorschlag für die neuen Regierungsmitglieder machen "und das können die Mitarbeiter des Bundespräsidenten sein, die dann die Regierung bilden", sagt Mayer. Diese habe dann nur die Aufgabe dem Bundespräsidenten vorzuschlagen den Nationalrat aufzulösen. "Also das kann in fünf Minuten passieren", betont der Verfassungsjurist. "Und dann gibt es Neuwahlen. Da sind dann drei Monate dazwischen und in diesen gibt es keinen Gesetzgeber. Da kann nur der Bundespräsident mit Notverordnungen regieren", so Mayer. Diese zu erlassen sei allerdings so schwierig, dass laut Meyer "einer der Verfassungsväter mal geschrieben hat, das es nie passiert."
Kann man den Bundespräsidenten absetzen?
Auch ein Bundespräsident ist nicht vor Kündigung gefeiht. "Bundespräsidenten kann man absetzen", bestätigt auch Mayer. Dies ist nur durch eine Volksabstimmung möglich, diese muss vom Nationalrat initiieren werden. "Wenn die Mehrheit des Volkes für die Absetzung ist, ist er seinen Job los", so der Jurist. Lehnt das Volk die Absetzung hingegen ab, dann gilt der Nationalrat als aufgelöst.
Zusammenfassung
- Mit der anstehenden Bundespräsidentenwahl kommen auch mehrere Fragen auf:
- Welche Aufgaben hat dieser eigentlich zu erfüllen? Welche Rechte und wie viel Macht hat ein Bundespräsident?
- PULS 24 hat sich das das höchste Amt des Landes angeschaut und liefert den Überblick.