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Fachaufsicht im CASAG-Verfahren geht zurück nach Wien

Die Fachaufsicht im CASAG-Verfahrenskomplex - also aller Ermittlungsstränge, die sich aus dem Ibiza-Video ergeben haben - geht an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien zurück, teilte das Justizministerium am Montag mit. Davon unberührt bleibe die Regelung, dass die Fachaufsicht in Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht durch Johann Fuchs, den Leiter der OstA Wien, ausgeübt wird, wurde betont.

Noch bis 31. Dezember wird die Fachaufsicht über den CASAG-Komplex von einem Oberstaatsanwalt aus Innsbruck geführt, der der Oberstaatsanwaltschaft Wien für diese Ermittlungsverfahren dienstzugeteilt und innerhalb der OStA weisungsfrei gestellt ist. Mit Jahresende wird diese Regelung wie geplant auslaufen, hieß es. Mit 1.1.2025 übernimmt ein Team von Oberstaatsanwälten der OStA Wien die Aufsicht hinsichtlich des CASAG-Verfahrenskomplexes.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Fachaufsicht im CASAG-Verfahrenskomplex kehrt zum Jahreswechsel zur Oberstaatsanwaltschaft Wien zurück, wie das Justizministerium mitteilte.
  • Bis zum 31. Dezember wird die Aufsicht von einem Innsbrucker Oberstaatsanwalt geführt, der der OStA Wien weisungsfrei zugeteilt ist.
  • Ab 1. Januar 2025 übernimmt ein Team von Oberstaatsanwälten der OStA Wien die Aufsicht, wobei Johann Fuchs weiterhin ausgeschlossen bleibt.