Expertin fordert Verfassungsrang für Soziale Rechte
In Österreich würden die Menschenrechte oft auf die bürgerlichen und politischen Rechte reduziert. Der Sozialstaat sei dementsprechend verfassungsrechtlich nicht abgesichert, sagt Lukas, die auch am Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte forscht, im Gespräch mit der APA. Dabei gebe es einen engen Zusammenhang zwischen Menschenrechten und der Sicherung menschlicher Grundbedürfnisse: Werde etwa jemand obdachlos, weil er zu lange auf staatliche Unterstützung warten muss, könne er auch seine persönlichen Grund- und Freiheitsrechte nicht mehr ausüben. Unzureichende Gesundheitsversorgung könne das Recht auf Leben gefährden.
Soziale Rechte sollen verhindern, dass bestimmte Gruppen wie Kinder, alte oder behinderte Menschen, Menschen mit wenig Geld oder Angehörige ethnischer Gruppen strukturell benachteiligt werden. "Und das ist eben nicht ein Akt der Barmherzigkeit des Sozialstaats, sondern eine menschenrechtliche Verpflichtung des Staates". Wie zuletzt bereits die Volksanwaltschaft und diverse NGOs fordert Lukas deshalb, Soziale Rechte in der Verfassung festzuschreiben und damit auch beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einklagbar zu machen.
Insgesamt ist Österreich als vergleichsweise reiches Land zwar bei der Gewährung Sozialer Rechte grundsätzlich gut unterwegs, berichtet Lukas aus ihrer Erfahrung als langjähriges Mitglied und zuletzt Präsidentin des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte (ECSR). Aber: "Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass die Sozialen Rechte immer noch nicht in der Verfassung verankert sind und damit außerhalb der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs liegen", fordert Lukas die Regierung zum Handeln auf. Immerhin habe sich die türkis-grüne Koalition selbst im Regierungsprogramm Verbesserungen bei der Sozialen Sicherheit vorgenommen. Gerade in Krisenzeiten könnte eine Garantie Sozialer Rechte verhindern, dass ohnehin schon benachteiligte Menschen noch stärker negativ betroffen sind.
Eine verfassungsrechtliche Verankerung hätte laut der Juristin ganz handfeste Auswirkungen, etwa auf die Höhe von Sozialleistungen. "Es kann nicht rechtens sein, dass in Österreich neun von zehn Arbeitslosengeldbeziehern an bzw. unter der Armutsgrenze leben." Überhaupt müssten zur Verhinderung von Armut alle Sozialleistungen, auch die Notstandshilfe, laufend an die Inflation angepasst werden. Dass für Drittstaatsangehörige eine Wartefrist von bis zu zehn Jahren gilt, bis sie Zugang zu gewissen Sozialleistungen erhalten, nennt Lukas "unverhältnismäßig". Im Gesundheitsbereich würde eine verfassungsrechtliche Verankerung in der Praxis eine Behandlungsgarantie bedeuten, inklusive dem Zugang zu Psychotherapie. Ein Grundrecht auf leistbares Wohnen müsste laut Lukas zu einem massiven Ausbau des sozialen Wohnbaus führen.
Diese Maßnahmen würden zwar einiges kosten, was vielleicht ein Grund dafür sei, dass die Regierung bei der Verankerung sozialer Grundrechte in der Verfassung zögert, wie Lukas einräumt. "Aber das nicht zu tun, kostet auch sehr viel." Ein Arbeitslosengeld, von dem man leben kann, und ausreichend schnelle Unterstützung der Behörden, die vor dem Verlust der Wohnung bewahren, würden insgesamt viel Geld und Leid ersparen.
Außerdem appelliert Lukas an die Regierung, alle 98 Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta zu ratifizieren. 42 europäische Staaten haben diese übernommen. Österreich hat aktuell nur 76 Bestimmungen der Charta, die als Pendant zur Europäischen Menschenrechtskonvention in sozialen Fragen gilt, unterzeichnet. Gerade laut Lukas besonders wichtige Bereiche wie das Recht älterer Menschen auf sozialen Schutz, das Recht auf Schutz vor Armut und Ausgrenzung und das Recht auf Wohnen sind dadurch hierzulande nicht völkerrechtlich verbindlich garantiert.
Damit kann der Europäische Ausschuss für Soziale Rechte (ECSR) auch nicht überprüfen, ob in diesem Bereich die Rechte in Österreich gewahrt sind. Das macht in der Praxis laut der Juristin durchaus einen Unterschied: Denn über das Ministerkomitee des Europarats könne bei Nichteinhaltung der Charta politischer Druck erzeugt werden, der auch durchaus Wirkung zeige. Lukas verwies auf bereits erfolgte Fortschritte in einigen Ländern etwa bei den Rechten von Menschen mit Behinderungen oder der Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz, etwa von berufstätigen Eltern.
Deutliche Verbesserungen bei der Umsetzung Sozialer Rechte in Österreich brächte laut Lukas zudem die Ratifizierung des Kollektivbeschwerdemechanismus, der in einem fakultativen Zusatzprotokoll zur Charta festgehalten ist. Über dieses Verfahren für kollektiven Rechtsschutz könnten Sozialpartner und NGOs konkrete Fälle und Missstände direkt an das zuständige Kontrollorgan, den ECSR, melden. In den 16 Ländern, die das Zusatzprotokoll ratifiziert haben, hat sich dieses Instrument laut Lukas bewährt.
Generell gibt es in Europa laut Lukas bei der Absicherung Sozialer Rechte noch viel zu tun, beim ECSR gebe es mehr Beanstandungen als positive Beurteilungen. Die meisten Beanstandungen gebe es dabei in Ländern mit strukturellen Problemen und begrenzten Budgets, etwa Albanien, Georgien, Moldau oder der Ukraine, wo zuletzt der russische Angriffskrieg die Situation weiter verschärft habe.
Zusammenfassung
- Österreich ist das einzige EU-Land, in dem Soziale Rechte nicht in der Verfassung verankert sind.
- Ein Arbeitslosengeld, von dem man leben kann, und ausreichend schnelle Unterstützung der Behörden, die vor dem Verlust der Wohnung bewahren, würden insgesamt viel Geld und Leid ersparen.
- Österreich hat aktuell nur 76 Bestimmungen der Charta, die als Pendant zur Europäischen Menschenrechtskonvention in sozialen Fragen gilt, unterzeichnet.