APA/APA/dpa/Hendrik Schmidt

EuGH-Urteil: Behörde darf Anfragen nicht grundlos ablehnen

Anfragen und Beschwerden an eine Behörde können nicht allein aufgrund ihrer Zahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums als "exzessiv" eingestuft werden: Mit diesem am Donnerstag gefällten Urteil folgte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Generalanwalt Richard de la Tour. Eine Aufsichtsbehörde müsse erst nachweisen, dass der Antragsteller missbräuchliche Absichten habe. Hintergrund war eine Beschwerde eines Bürgers bei der Österreichischen Datenschutzbehörde.

Der Österreicher beschwerte sich dort, weil eine Firma nicht innerhalb eines Monats auf seinen Antrag auf Auskunft über seine personenbezogenen Daten reagiert habe. Die Datenschutzbehörde lehnte es ab, die Beschwerde zu behandeln, da dieselbe Person innerhalb von 20 Monaten 77 ähnliche Beschwerden gegen verschiedene Verantwortliche eingebracht habe. Sie hatte dabei auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwiesen. Demnach kann die Aufsichtsbehörde "bei offenkundig unbegründeten oder - insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung - exzessiven Anfragen (...) eine angemessene Gebühr verlangen oder sich weigern, tätig zu werden."

Nach der Anfechtung durch den Bürger hatte der Österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) dem EuGH um Aufklärung ersucht. Laut EuGH muss die betroffene Aufsichtsbehörde, bei der eine große Zahl von Beschwerden eingeht, nachweisen, dass die "exzessiven Anfragen" absichtlich und mit missbräuchlichen Hintergründen eingebracht wurden. Als Beispiel nennen die Richter die erkennbare Absicht, die Behörde zu lähmen, indem sie mit Anfragen überflutet werde. Allein die Anzahl an Anfragen oder Beschwerden - diese werden laut Urteil auch zu den Anfragen gezählt - reiche nicht aus, um diese als "exzessiv" einzustufen und abzulehnen.

Datenschützer Max Schrems begrüßte das Urteil in einer Aussendung als "schallende Ohrfeige" für die Österreichische Datenschutzbehörde: "Wenn die DSB Rechtsverstöße konsequent ahnden würde, gäbe es auch weniger Beschwerden. Stattdessen setzt die DSB unterschiedliche Techniken ein, um Beschwerdeführer:innen möglichst loszuwerden." Die Behörde habe schon seit Jahren diverse "Techniken" entwickelt, um Verfahren gegen Unternehmen möglichst einzustellen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Anfragen an Behörden nicht allein wegen ihrer Anzahl als 'exzessiv' abgelehnt werden dürfen. Eine Behörde muss nachweisen, dass der Antragsteller missbräuchliche Absichten hat.
  • Datenschützer Max Schrems kritisierte das Vorgehen der österreichischen Datenschutzbehörde und nannte das EuGH-Urteil eine 'schallende Ohrfeige'.