EU-Staaten und EU-Parlament einig über EU-weite Sammelklagen

Die EU-Staaten müssen die neuen Regeln nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Verbraucher in der EU können ihre Rechte künftig besser gegen große Firmen durchsetzen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am späten Montagabend auf die EU-weite Einführung von Sammelklagen, wie mehrere Beteiligte mitteilten.

Die EU-Kommission hatte 2018 im Zuge des VW-Abgasskandals um manipulierte Abschalteinrichtungen von Fahrzeugen vorgeschlagen, europaweit Kollektivklagen zu erlauben. Die EU-Staaten müssen die neuen Regeln nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Somit sind in Fällen mit vielen Geschädigten in mehreren EU-Staaten künftig Sammelklagen möglich. Qualifizierte Institutionen wie Verbraucherverbände könnten dann stellvertretend für die Geschädigten gegen Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen. In Deutschland gibt es mit der Musterfeststellungsklage bereits eine Möglichkeit für Kollektivklagen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU-Staaten müssen die neuen Regeln nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
  • Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am späten Montagabend auf die EU-weite Einführung von Sammelklagen, wie mehrere Beteiligte mitteilten.
  • Somit sind in Fällen mit vielen Geschädigten in mehreren EU-Staaten künftig Sammelklagen möglich.