EU-Rechnungshof für schnelle Eintreibung fauler EU-Ausgaben
"Die rasche Einziehung falsch ausgegebener EU-Gelder sollte mit aller Entschiedenheit verfolgt werden", fordert Jorg Kristijan Petrovic, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs, in einer Aussendung am Dienstag. "Das ist die EU den Steuerzahlern schuldig. Erfolgt keine Wiedereinziehung, so würde dies das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU schwer beschädigen." Dem ERH-Jahresbericht für 2022 zufolge stieg der Anteil falsch ausgegebener Mittel zwischen 2021 und 2022 von 3 auf 4,2 Prozent des Haushalts, was eine effektive Wiedereinziehung umso dringlicher mache. Darum fordern die Prüfer eine schnellere Feststellung der Fehler sowie Einleitung der Rückforderungsverfahren.
EU-Gelder müssen zurückgegeben werden, wenn die Empfänger die an die Finanzierung geknüpften Bedingungen nicht eingehalten haben. Einmal ausgezahlte Beträge einzutreiben dauere aber oft lange oder gelinge überhaupt nicht mehr, so der Europäische Rechnungshof. Die EU-Prüfer stellten fest, dass zwischen dem Ende der geförderten Maßnahmen und einer Rückforderung oft bis zu 23 Monate vergehen. Bis zu fünf weitere Monate dauere es, bis die Mittel rückerstattet würden. In bis zu acht Prozent der Fälle werde sogar völlig auf die Rückzahlung verzichtet.
Besonders niedrige Eintreibungsquoten sieht der Bericht bei den Agrarfonds, die von den EU-Mitgliedsländern gemeinsam mit der EU-Kommission verwaltet werden. Hier gebe es aber große Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Ländern. Um hier mehr Gelder zurückzubekommen, schlagen die Prüfer die Wiedereinführung einer Regelung des vorherigen Förderzeitraums vor: Damals mussten die Mitgliedsländer die Hälfte der Mittel, die sie innerhalb von vier bis acht Jahren nicht wieder eingetrieben hatten, an den EU-Haushalt zurückzahlen.
Österreich wird hier als positives Beispiel genannt: In Österreich wurden im Zeitraum 2007-2022 rund 66 Mio. Euro aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft vorschriftswidrig ausgezahlt (EU insgesamt: 2,4 Mrd. Euro). Die Wiedereinziehungsrate liegt laut Bericht bei 92 Prozent, und damit weit über dem EU-Durchschnitt von 52 Prozent und sei zudem der höchste Anteil innerhalb der EU-27. Das zeige, dass Österreich ein gut funktionierendes Verwaltungs- und Kontrollsystem eingerichtet habe und seinen Verpflichtungen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU umfassend nachkomme.
Der Bericht kritisiert weiters, dass die Kommission unregelmäßige Ausgaben bei außenpolitischen Maßnahmen nicht gleich streng verfolge wie bei internen Politikbereichen. Daher wird eine strengere Prüfung der finanziellen Auswirkungen von Unregelmäßigkeiten im Bereich der Außenpolitik sowie eine bessere Planung der Prüfungen empfohlen: "Die Wiedereinziehung unrechtmäßiger Beträge ist ein wichtiges Instrument, um die Begünstigten von weiteren Unregelmäßigkeiten abzuschrecken und die Risiken für den Ruf der EU zu minimieren."
Zusammenfassung
- Von 2014 bis 2022 wurden EU-weit 14 Milliarden Euro unrechtmäßig ausgegeben, wobei der Europäische Rechnungshof eine schnellere Eintreibung dieser Gelder fordert.
- Österreich zeigt sich als Vorbild mit einer Eintreibungsquote von 92% bei Agrarfonds, deutlich über dem EU-Durchschnitt von 52%.
- Der Anteil falsch ausgegebener EU-Mittel stieg von 2021 auf 2022 von 3% auf 4,2% des Haushalts, was die Dringlichkeit einer effektiven Rückforderung unterstreicht.