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Gegen Kinderarbeit: EU-Lieferkettengesetz verfehlt nötige Mehrheit

Das EU-Lieferkettengesetz hat die nötige Mehrheit unter den EU-Staaten verfehlt. Eigentlich soll das Gesetz große Unternehmen in die Pflicht nehmen, die von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.

Das EU-Lieferkettengesetz hat erneut die benötigte qualifizierte Mehrheit unter den EU-Staaten verfehlt. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Mittwoch auf der Online-Plattform X (ehemals Twitter) mit.

Man prüfe jetzt, wie man die Vorbehalte mehrerer Mitgliedstaaten gemeinsam mit dem EU-Parlament angehen könnte, heißt es in dem kurzen Statement.

Eigentlich haben sich die EU-Mitgliedstaaten (Rat) zusammen mit dem Europaparlament bereits auf einen gemeinsamen Kompromisstext geeinigt.

Beide Institutionen müssen diesen aber noch final absegnen. Bereits Mitte Februar war dies bei einer Zusammenkunft der EU-Botschafter nicht möglich, weshalb die Abstimmung im Rat vertagt wurde.

Deutsche Koalition einigt sich nicht

Wegen Meinungsverschiedenheiten in der Regierungskoalition in Berlin hatte Deutschland angekündigt, sich zu enthalten. Auch Österreichs Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) gab bekannt, das Wien sich bei der Abstimmung enthalten werde. Zudem dürften auch andere Länder, darunter Italien, sich quergelegt haben.

Damit der Text im Rat (in dem die EU-Staaten vertreten sind) verabschiedet werden kann, wäre eine qualifizierte Mehrheit (55 Prozent - also 15 von 27 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung abbilden) im Ausschuss der EU-Botschafter nötig.

Zadić: Ausgang "bitter"

Österreichs Justizministerin Alma Zadić (Grüne) bezeichnet den heutigen Ausgang in einer Aussendung als "bitter". Anders als Kocher hatte sie in der Vergangenheit eine Zustimmung Österreichs gefordert. "Damit wurde eine historische Chance verpasst, Millionen von Kindern vor Ausbeutung zu schützen und unsere Umwelt vor weiterer Zerstörung zu bewahren", so Zadić.

Sie betonte aber, dass sie trotz des heutigen Rückschlags nicht aufgeben wolle. "Ich werde mich weiter auf allen Ebenen für den Schutz von Kindern, der Natur und der Menschenrechte einsetzen", heißt es in dem Statement.

Das EU-Lieferkettengesetz soll große Unternehmen - mit mehr als 500 Mitarbeitern bzw. in Risikosektoren mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen - zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.

Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele zur Begrenzung der Erderhitzung vereinbar sind.

ribbon Zusammenfassung
  • Das EU-Lieferkettengesetz hat die nötige Mehrheit unter den EU-Staaten verfehlt.
  • Das EU-Lieferkettengesetz soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.
  • Eigentlich haben sich die EU-Mitgliedstaaten (Rat) zusammen mit dem Europaparlament bereits auf einen gemeinsamen Kompromisstext geeinigt.
  • Beide Institutionen müssen diesen aber noch final absegnen. Bereits Mitte Februar war dies bei einer Zusammenkunft der EU-Botschafter nicht möglich, weshalb die Abstimmung im Rat vertagt wurde.
  • Deutschland und Österreich hatten angekündigt, sich zu enthalten.