EU leitet neues Verfahren gegen Ungarn ein
Nach Kommissionsangaben vom Mittwoch geht es um ein Gesetz, mit dem die Regierung von Viktor Orbán "ausländische Einmischung" verhindern will. In der damit geschaffenen Regierungsbehörde zur Überwachung der staatlichen "Souveränität" sieht Brüssel ein Mittel zur Einschränkung der Meinungsfreiheit und anderer europäischer Grundrechte in Ungarn.
Die in der Verfassung verankerte Behörde hat zur Aufgabe, "Organisationen ausfindig zu machen und zu untersuchen, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten und darauf abzielen, den Wählerwillen zu beeinflussen".
Kommission ortet Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit
Das "Gesetz zum Schutz der Souveränität" und die Ende Jänner eingesetzte Behörde schränken nach Ansicht der Kommission unter anderem "das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Wahlrecht der EU-Bürger" ein, wie es in einer Brüsseler Erklärung heißt. Die Regierung in Budapest hat nun zunächst zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren.
Im äußersten Fall drohen Ungarn eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Zwangsgelder. Wegen verschiedener Grundrechtsverstöße etwa beim Asylrecht sind derzeit rund 20 Milliarden Euro an EU-Hilfen für Ungarn eingefroren.
Verfahren komme "sehr spät"
Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament, begrüßte das sogenannte Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn, kritisierte aber, dass dies "sehr spät" komme.
"Seit Jahren wird durch Viktor Orbán die systematische Aushöhlung des Rechtsstaates weiter fortgesetzt, Zivilgesellschaft und Oppositionelle durch jüngste Gesetzesänderungen mundtot gemacht und Minderheitenrechte ausgehebelt", so Vana in einer der APA übermittelten Stellungnahme.
Orban müsse die Ratspräsidentschaft (Ungarn übernimmt diese mit 1. Juli, Anm.) entzogen werden, "alle zur Verfügung stehenden Mittel müssen ausgeschöpft werden, um die Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen", forderte sie.
Zusammenfassung
- Die EU-Kommission hat ein neues Verfahren gegen Ungarn eingeleitet. Dies betrifft ein Gesetz, das die Regierung zum Schutz vor 'ausländischer Einmischung' erlassen hat.
- Brüssel sieht in der neu geschaffenen, in der Verfassung verankerten Behörde für 'Souveränität' ein Mittel zur Einschränkung der Meinungsfreiheit und anderer Grundrechte.
- Die Aufgabe dieser Behörde ist es, Organisationen zu identifizieren und zu untersuchen, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten und den Wählerwillen beeinflussen wollen.