EU-Kommission mahnt Österreich wegen EU-Medienrichtlinie

Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 EU-Staaten, darunter Österreich, wegen mangelnder Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) eingeleitet. Mit der Richtlinie werden unter anderem Vorschriften, die bereits für das Fernsehen gelten, auch auf Anbieter von Video-Sharing-Plattformen ausgeweitet. Wie die EU-Behörde am Montag mitteilte, hätte die Richtlinie bis 19. September in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Lediglich Dänemark, Ungarn, die Niederlande und Schweden hätten allerdings die EU-Kommission über die Umsetzung der EU-Vorschriften informiert. Daher habe die EU-Kommission an die anderen 23 EU-Staaten sowie auch an Großbritannien Mahnbriefe geschickt. Kommen die Staaten der Aufforderung nicht nach, kann die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

In Österreich hat sich die türkis-grüne Bundesregierung im September auf einen Gesetzesentwurf für die Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste geeinigt und diesen in Begutachtung geschickt.

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 EU-Staaten, darunter Österreich, wegen mangelnder Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) eingeleitet.
  • In Österreich hat sich die türkis-grüne Bundesregierung im September auf einen Gesetzesentwurf für die Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste geeinigt und diesen in Begutachtung geschickt.