EU-Kommission kritisiert Weisungsrecht und Inserate

Die EU-Kommission hat in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Rechtstaatlichkeitsbericht auch mehrere Bedenken zu Österreich geäußert. Grundlegend stellte die Brüsseler Behörde der Alpenrepublik zwar ein gutes Zeugnis aus, verwies aber gleichzeitig auch auf ein paar Mängel im Justizsystem wie das Weisungsrecht oder im Medienbereich die Regierungsinserate. Auch in Sachen Korruptionsbekämpfung gibt es Kritik am Lobbyistenregister.

Grundsätzlich sei die "Wahrnehmung der Unabhängigkeit des österreichischen Justizsystems hoch", heißt es in dem länderspezifischen Dokument. Allerdings äußerte die EU-Kommission Bedenken hinsichtlich "der Verfahren für die Ernennung der Präsidenten der Verwaltungsgerichte sowie das Recht des Justizministers, Staatsanwälte in Einzelfälle zu unterweisen". Die Bundesregierung kündigte dem Bericht zufolge Überlegungen zu diesen beiden Themen an.

"Die Grundlagen des demokratischen Mediensystems sind stark und die Medienbehörden funktionieren in einer unabhängigen Weise", schreibt die EU-Kommission weiter. Allerdings bestünden Risiken für den Medienpluralismus, hieß es unter anderem mit Verweis auf das fehlende Recht auf Zugang zu Information. Die Bundesregierung strebe jedoch eine Verbesserung der Situation an. Bedenken äußerte die EU-Kommission auch bezüglich "regulatorischer Schutzmaßnahmen für die redaktionelle Unabhängigkeit der Medien" sowie über Regierungsinserate: "Österreich weist Medienunternehmen relativ viele staatliche Inserate zu, und es wurden Bedenken hinsichtlich eines möglichen politischen Einflusses auf eine solche Zuteilung geäußert, da keine Regeln für eine gerechte Verteilung vorlagen", heißt es in dem Dokument.

In Sachen Korruption stellte die EU-Kommission fest, Österreich verfüge über "den rechtlichen und institutionellen Rahmen zur Verhinderung und Verfolgung von Korruption im Großen und Ganzen". Das Land habe wichtige "gesetzgeberische Reformen im Bereich der Korruptionsbekämpfung durchlaufen und wird dies auch weiterhin tun", heißt es mit Verweis auf die Untersuchung prominenter Fälle im Zusammenhang mit der Finanzierung politischer Parteien. Herausforderungen bestünden jedoch hinsichtlich der Rahmenbedingungen für Integrität der Parlamentarier. Zwar gebe es einen rechtlichen Rahmen für Lobbying, dieser sei aber begrenzt. Der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft weist die EU-Kommission eine "Schlüsselrolle" zu, allerdings sei diese mit "begrenzten Ressourcen" und "umfassenden Berichtspflichten" konfrontiert.

Obwohl es keinen spezifischen Rechtsrahmen gebe, umfasse das Erlassen von Gesetzen "in der Regel eine Konsultation der Interessengruppen und der Öffentlichkeit", berichtete die EU-Kommission. Allerdings würden diese Beratungen "manchmal nicht oder mit kurzen Fristen" stattfinden. Eine wichtige Rolle bei der Gewaltenteilung spielt dem Bericht zufolge das Verfassungsgericht und die Volksanwaltschaft - "wie im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie deutlich" wurde.

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU-Kommission hat in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Rechtstaatlichkeitsbericht auch mehrere Bedenken zu Österreich geäußert.
  • In Sachen Korruption stellte die EU-Kommission fest, Österreich verfüge über "den rechtlichen und institutionellen Rahmen zur Verhinderung und Verfolgung von Korruption im Großen und Ganzen".
  • Herausforderungen bestünden jedoch hinsichtlich der Rahmenbedingungen für Integrität der Parlamentarier.