Einleitung erster Asyl-Aberkennungsverfahren bei Syrern
Die Schreiben sind laut einem "Profil"-Onlinebericht an Syrerinnen und Syrer gegangen, die weniger als fünf Jahre in Österreich leben. Sie sollen nun bei einer neuerlichen Einvernahme bei den Behörden angeben, warum sie sich trotz der geänderten Umstände für schützenswert erachten.
Durch den Sturz des syrischen Regimes hätten sie "keine politische Verfolgung mehr zu befürchten", heißt es in dem Schreiben. Bei dem Termin können die Betroffenen nun weitere Asylgründe nennen und vorweisen, dass sie sich selbst erhalten können, Kinder in der Schule haben und gut integriert sind.
Wenn sich die Asylgründe grundlegend ändern und keine anderen Gründe bestehen, kann der Schutzstatus grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren aberkannt werden. In diese Gruppe fallen derzeit rund 40.000 Personen.
Lage in Syrien "sehr labil"
"Sobald eine fundierte Entscheidungsgrundlage vorliegt, erfolgt die Entscheidung in diesen Fällen unverzüglich", wird das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (BFA) in dem Bericht zitiert. Bundeskanzler Karl Nehammer hatte Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP) Anfang Dezember beauftragt, alle laufenden syrischen Asylanträge auszusetzen bzw. alle Asylgewährungen zu überprüfen.
Allerdings hatte BFA-Direktor Gernot Maier schon kurz darauf klargestellt, dass es wegen der "sehr volatilen Lage" derzeit nicht möglich sei, Rückkehrentscheidungen nach Syrien zu treffen. Das Bundesverwaltungsgericht, das als zweite Instanz in Asylverfahren entscheidet, schätzte die Lage zuletzt ebenfalls als "sehr labil" ein.
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Zusammenfassung
- Zwei Wochen nach dem Sturz des Assad-Regimes haben in Österreich erste Asyl-Aberkennungsverfahren für Syrer begonnen, die weniger als fünf Jahre im Land leben.
- Rund 40.000 Personen könnten betroffen sein, da sie nun neue Asylgründe vorbringen müssen, um ihren Schutzstatus zu behalten.
- Das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen betont, dass Entscheidungen unverzüglich getroffen werden, sobald fundierte Entscheidungsgrundlagen vorliegen, obwohl Rückkehrentscheidungen nach Syrien derzeit nicht möglich sind.