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EGMR urteilt zu Klage der Ukraine gegen Russland

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet an diesem Dienstag in Straßburg über eine Klage der Ukraine gegen Russland. Die Ukraine macht geltend, dass Russland seit Februar 2014 auf der Halbinsel Krim mehrfach gegen Menschenrechte verstoßen hat. Russland hatte die ukrainische Krim im Jahr 2014 völkerrechtswidrig annektiert und hält die Halbinsel seither besetzt. Seit mehr als zwei Jahren führt Moskau einen Angriffskrieg gegen sein Nachbarland Ukraine.

Bei der nun anstehenden Entscheidung (11.00 Uhr) geht es nicht um die Annexion selbst, sondern um das Verhalten Russlands im Anschluss daran. Die Ukraine beklagt unter anderem unrechtmäßige Inhaftierungen, Misshandlungen sowie die Unterdrückung der ukrainischen Medien und der ukrainischen Sprache in Schulen. Außerdem habe Moskau proukrainische Aktivisten nicht nur auf der Krim, sondern in der gesamten Ukraine und in Russland verfolgt.

Russland hat allerdings bereits vor längerer Zeit angekündigt, Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr anzuerkennen. Das Land wurde wegen seines Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Der Gerichtshof kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die vor dem Ausschluss geschehen sind. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet am Dienstag um 11.00 Uhr über eine Klage der Ukraine gegen Russland wegen Menschenrechtsverletzungen seit Februar 2014 auf der Krim.
  • Russland, das die Krim 2014 annektiert hat, wird von der Ukraine beschuldigt, unrechtmäßige Inhaftierungen, Misshandlungen und die Unterdrückung der ukrainischen Medien und Sprache zu betreiben.
  • Russland erkennt Urteile des EGMR nicht mehr an und wurde aus dem Europarat ausgeschlossen, bleibt aber für Vorfälle vor dem Ausschluss weiterhin verantwortlich.