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Egisto Ott am Freitag wieder vor Gericht

Am Wiener Landesgericht wird am Freitag der Prozess gegen den ehemaligen Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Egisto Ott und den Ex-Politiker Hans Jörg Jenewein (FPÖ) fortgesetzt. Inkriminiert sind die Vorwürfe der Verletzung des Amtsgeheimnisses und Vergehen gegen Datenschutzbestimmungen. Für Freitag sind mehrere Zeugenbefragungen geplant.

Die Staatsanwaltschaft wirft Ott vor, im Auftrag Jeneweins einen Beamten angehalten haben, Informationen zu Teilnehmern eines Treffens europäischer Nachrichtendienste zu beschaffen. Auch auf die Zusammensetzung der "Soko Tape", die nach dem Ibiza-Video zur Klärung strafrechtlicher Vorwürfe eingerichtet wurde, soll Jenewein Ott angesetzt haben. Der Ex-Politiker soll weiters verbotenerweise Fotos in einem U-Ausschuss aufgenommen und diese an Ott gesendet haben. Bei einer Hausdurchsuchung bei Jenewein wurde außerdem ein Schlagring sichergestellt, weshalb sich der Ex-Politiker auch nach dem Waffengesetz verantworten muss.

Nicht Teil dieser Hauptverhandlung sind mehrere Spionage-Anschuldigungen, denen sich Ott ausgesetzt sieht. Gegen ihn wird von der Staatsanwaltschaft Wien seit 2017 wegen Amtsmissbrauchs, geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs und weiterer Delikte ermittelt. Begonnen hat dieser erste Prozess gegen Ott am Mittwoch mit den Einvernahmen der Beschuldigten, am Freitag sind mehrere Zeugen, darunter ein Beamter aus dem BVT und damalige FPÖ-Referenten, geladen. Ein Urteil ist noch nicht zu erwarten, der Prozess dürfte im Dezember fortgesetzt werden. Dann sollen unter anderem ein informierter Vertreter der BVT-Nachfolgebehörde Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst sowie der ehemalige Leiter des Bundeskriminalamts einvernommen werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Prozess gegen den Ex-BVT-Chefinspektor Egisto Ott und Ex-FPÖ-Politiker Hans Jörg Jenewein wird am Freitag am Wiener Landesgericht fortgesetzt. Ihnen wird unter anderem die Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft Ott vor, im Auftrag von Jenewein Informationen über ein Treffen europäischer Nachrichtendienste beschafft zu haben. Jenewein soll zudem verbotene Fotos in einem U-Ausschuss gemacht haben.
  • Ein Urteil wird noch nicht erwartet. Der Prozess soll im Dezember fortgesetzt werden, wobei weitere Zeugen, darunter Vertreter der BVT-Nachfolgebehörde, geladen sind.