Edtstadler überlegt Änderung des Covid-19-Gesetzes
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) erwägt angesichts der Aufhebung von Corona-Verordnungen durch den VfGH, das zugrunde liegende Covid-19-Gesetz zu ändern. Sie hält es zudem für nötig, die Sunset-Klausel zu ändern, also die Corona-Sondergesetze länger als bis 31. Dezember in Kraft zu lassen. Denn es wäre "illusorisch" zu glauben, dass Corona dann vorbei sei, sagt sie im "profil".
Die jetzige gesetzliche Grundlage sei laut Verfassungsgerichtshof nicht ausreichend gewesen, um breite Ausgangsbeschränkungen zu verhängen. Deshalb müsse man "handeln für den Fall, dass wir sie wieder brauchen" - was man "leider nicht ausschließen könne", plädiert Edtstadler dafür, zu "prüfen, ob man eine andere gesetzliche Grundlage braucht".
Der Verfassungsgerichtshof habe dem Gesetzgeber ja einen weiten Ermessensspielraum zur Bekämpfung der Corona-Krise eingeräumt - aber die Verordnung des Gesundheitsministerium zu den Ausgangsbeschränkungen aufgehoben, weil sie für das Gesetz "zu breit angelegt waren".
Noch nicht entschieden hat die Regierung offensichtlich, wie man mit den bereits bezahlten Strafen umgeht, die auf Basis der aufgehobenen Verordnung verhängt wurden. Man schaue sich das mit Experten an, berichtete Edtstadler. Und zeigt sich skeptisch gegenüber der - u.a. auch von den Grünen - Rückzahlung. Die große Mehrheit habe sich an die Ausgangsbeschränkungen gehalten. Da könnte es "ein Gefühl der Ungerechtigkeit erzeugen, wenn der Minderheit, die sich nicht an die Beschränkungen gehalten hat, die Strafen erlassen werden".
Die Verfassungsministerin tritt zudem "unbedingt" dafür ein, wieder ordentliche Gesetzes-Begutachtungen zu machen. In der Coronakrise habe es "klarerweise" enormen Entscheidungsdruck gegeben. Aber jetzt müsse man "zurückkommen zu mehr Planbarkeit, auch was juristische Dinge betrifft".
Zusammenfassung
- Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) erwägt angesichts der Aufhebung von Corona-Verordnungen durch den VfGH, das zugrunde liegende Covid-19-Gesetz zu ändern.
- Die jetzige gesetzliche Grundlage sei laut Verfassungsgerichtshof nicht ausreichend gewesen, um breite Ausgangsbeschränkungen zu verhängen.
- Die Verfassungsministerin tritt zudem "unbedingt" dafür ein, wieder ordentliche Gesetzes-Begutachtungen zu machen.