Diesjähriger Ramadan steht im Schatten der Coronakrise
Überschattet von der Corona-Pandemie beginnt kommende Woche für Muslime in aller Welt der Fastenmonat Ramadan. Während des nach dem Mondjahr berechneten islamischen Fastenmonats sind tagsüber Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr untersagt. In der Nacht darf dafür ausgiebig gespeist werden, es werden aber auch religiöse Übungen abgehalten.
Vor allem Letzteres ist durch die aufgrund des Coronavirus geltenden Einschränkungen, die von den Regierungen, aber auch religiösen Autoritäten, in von Muslimen bewohnten Ländern erlassen wurden, nur sehr begrenzt - in der Regel über das Internet - möglich. Für Familien sowie deren Freunde und Bekannte fällt das übliche abendliche Fastenbrechen (Iftar) ganz anders als gewohnt aus.
In den beiden wichtigsten muslimischen Städten Mekka und Medina verhängte Saudi-Arabien Anfang April eine komplette Ausgangssperre. Der Tempelberg in Jerusalem (Haram al-Sharif), die drittheiligste Stätte des Islam, bleibt wegen der Coronakrise auch während des Ramadan geschlossen.
Abdul Latif al-Sheikh, Saudi-Arabiens Minister für religiöse Angelegenheiten, gab bekannt, dass alle Muslime in seinem Land auch während des am 23./24. April beginnenden Ramadan ausschließlich zu Hause beten dürfen. Jegliche Versammlungen oder gemeinsame Gebete in den Moscheen des Landes sind während des Fastenmonats untersagt.
Der Ramadan beginnt - nicht immer zeitgleich in allen Ländern -, sobald zwei gesunde Muslime die Neumondsichel am Himmel sichten. In Österreich ist heuer der 24. April der erste Fastentag, am 23. Mai endet der Ramadan. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) setzt die Regierungsmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie weiterhin um und lässt die Moscheen zumindest bis Ende des Monats geschlossen.
Für den gläubigen Muslim ist das Fasten im Ramadan (Saum) der vierte der fünf Grundpfeiler des Islam, was wörtlich "Unterwerfung (unter Gott)" bedeutet. Die anderen vier "Säulen" sind das Glaubensbekenntnis (Shahada), fünf tägliche Gebete (Salat), die Armensteuer (Zakat) und die Wallfahrt nach Mekka (Hajj).
Nach islamischer Überlieferung hat Allah um das Jahr 610 in einer Nacht im Ramadan seinem Propheten Mohammed das erste Mal den Koran durch den Erzengel Gabriel offenbart. Diese Nacht, die nicht genau festgelegt ist, heißt in Erinnerung an diese Offenbarung "Nacht der Bestimmung" (Leilat al-Qadr), nach der auch die 97. Sure (Kapitel) des Korans benannt ist. Die letzten zehn Nächte des Fastenmonats gelten jedoch als besonders heilig.
Im Ramadan ist ab dem Sonnenaufgang jede Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verboten. Es gibt aber auch Ausnahmen. Frauen ist das Fasten während der Menstruation und im Wochenbett verboten. Sie sollten ebenso wie Kranke und Reisende das Fasten zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Kinder sind von dieser religiösen Pflicht (Fard) ausgenommen.
Während des Ramadan sollen die Muslime durch Moscheenbesuche und Koranrezitationen ihren Glauben bezeugen und Opfergaben bringen.
Nach Sonnenuntergang, "wenn ein weißer Zwirn nicht mehr von einem schwarzen zu unterscheiden ist", werden Datteln und Wasser gereicht. Danach folgt das Nachtgebet, das länger als gewöhnlich ausfallen sollte. In der Nacht versammeln sich die Gläubigen häufig zu einem gemeinsamen Essen. Der Ramadan endet am 27. Tag mit dem Freudenfest Eid al-Fitr (türkisch: Seker Bayrami).
Im Islam gibt es vier Monate, in denen Kriege verboten sind. Der Ramadan gehört nicht dazu. Schon Mohammed gewann seine erste große Schlacht im Ramadan. Im Jahr 624 siegte der Prophet bei Badr nahe Medina über seine Gegner. Auch in modernen Zeiten sorgte der Ramadan nicht für einen Stopp von Gewalt und Kriegen. So wurde im Ramadan einer der für die Araber wichtigsten Kriege begonnen: Ägypten griff Israel mitten im Fastenmonat von 1973 an.
Zusammenfassung
- Überschattet von der Corona-Pandemie beginnt kommende Woche für Muslime in aller Welt der Fastenmonat Ramadan.
- Während des nach dem Mondjahr berechneten islamischen Fastenmonats sind tagsüber Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr untersagt.
- In der Nacht darf dafür ausgiebig gespeist werden, es werden aber auch religiöse Übungen abgehalten.
- Im Ramadan ist ab dem Sonnenaufgang jede Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verboten.