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Deutschland: Verfassungsgericht bestätigt Ausgangssperre

In Deutschland bleibt die Corona-Ausgangssperre in Kraft. Die Eilanträge gegen die Beschränkung wurden abgelehnt. Das teilte deutsche Verfassungsgericht mit.

Die Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen seien abgelehnt, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwochabend mit. Der Erste Senat begründete seine Entscheidung damit, dass die Folgen schwerwiegender seien, wenn jetzt ein Stopp erfolge, die Ausgangssperre später aber für verfassungsgemäß erklärt würde.

Zudem sei die Geltungsdauer der angegriffenen Regelung nach derzeitiger Rechtslage zeitlich relativ eng begrenzt. "Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist", stellte das Höchstgericht klar. Die Verfassungsbeschwerden bleiben weiter anhängig. Wann über die Hauptsache entschieden wird, ist offen.

Bisher 280 Verfassungsbeschwerden

Der Bundestag hatte vor zwei Wochen die sogenannte Bundesnotbremse beschlossen. Sie ist seit dem 23. April in Kraft und regelt erstmals bundeseinheitlich, dass in Städten und Landkreisen ab einem Inzidenzwert von 100 zahlreiche Kontaktbeschränkungen gelten. Besonders umstritten war die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und fünf Uhr. Menschen dürfen sich in dieser Zeit nur aus wichtigem Grund in der Öffentlichkeit bewegen, etwa weil sie zur Arbeit gehen oder von ihr kommen oder den Hund ausführen müssen. Sport bleibt Einzelpersonen jedoch bis 24 Uhr erlaubt. Die Ausgangssperre soll Kontakte reduzieren und die Ansteckungsrate verringern.

Neben der FDP hatten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger das Bundesverfassungsgericht angerufen. Zwischenzeitlich gingen bei dem Karlsruher Gericht mehr als 280 Verfassungsbeschwerden ein. Zusätzlich wurden Eilanträge gestellt, um die Ausgangssperre bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft zu setzen.

ribbon Zusammenfassung
  • In Deutschland bleibt die Corona-Ausgangssperre in Kraft.
  • Die Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen seien abgelehnt, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwochabend mit.
  • Der Erste Senat begründete seine Entscheidung damit, dass die Folgen schwerwiegender seien, wenn jetzt ein Stopp erfolge, die Ausgangssperre später aber für verfassungsgemäß erklärt würde.
  • Zudem sei die Geltungsdauer der angegriffenen Regelung nach derzeitiger Rechtslage zeitlich relativ eng begrenzt.
  • "Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist", stellte das Höchstgericht klar. Die Verfassungsbeschwerden bleiben weiter anhängig. Wann über die Hauptsache entschieden wird, ist offen.